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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt. Mit seinem aktuellen Urteil erklärt der Bundesgerichtshof einige gebräuchliche Vertragsklauseln für unwirksam. Bislang verrechneten die Versicherer im Falle einer Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit oftmals zum Beispiel noch ... weiter lesen
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung aus einer Reiseabbruchversicherung in Anspruch. Er hatte für sich und seine Ehefrau über einen Reiseveranstalter eine Flugpauschalreise (Naturerlebnisreise) nach Namibia gebucht. Geplante Reisedauer: 15. September bis 1. Oktober 2001, Preis pro Person: rund 2.800 €. Weiter hatte er bei der Beklagten ein Versicherungspaket abgeschlossen, in dem neben einer Reiserücktrittskostenversicherung unter anderem eine - "Feriengarantie" genannte - Reiseabbruchversicherung enthalten war. Mit dieser gewährte die Beklagte nach ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für den Fall des Reiseabbruchs aus bestimmten Gründen (z. B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung eines ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Haben Versicherungskunden ihre bis Ende 2007 abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, müssen sie mit deutlichen Abschlägen bei der Rückzahlung von gezahlten Versicherungsbeiträgen rechnen. Die Kunden können oft nur knapp die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge zurückverlangen, urteilte am Mittwoch, 11. September 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). Nach einem BGH-Urteil vom 25. Juli 2012 hatten noch Millionen Versicherungskunden auf einen höheren Nachschlag bei gekündigten Lebensversicherungsverträgen gehofft (Az.: IV ZR 201/10; JurAgentur-Meldung vom selben Tag). Konkret streiten sich die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 11.05.2011, Az. IV ZR 148/09) habe die Versicherungsnehmerin eine seit Kindheitstagen bestehende behandlungsbedürftige Neurodermitis angegeben, nicht jedoch eine vor Vertragsabschluss durchgeführte Asthmabehandlung. Dies habe die Versicherungsnehmerin nicht angegeben, da sie eine Verbindung zwischen der Neurodermitis und dem allergischen Asthma gesehen habe. Der Versicherer habe darin einen Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gesehen. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, ... weiter lesen
Wirft der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Anzeigepflichtverletzung vor, so ist er innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsschluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 21 Abs. 3 S.1 VVG). Sie trägt dem Interesse des Versicherungsnehmers Rechnung, in einem angemessenen Zeitraum Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt Bestand hat. Eine Rückabwicklung bzw. rückwirkende Anpassung des Vertrags nach vielen Jahren kann zu unzumutbaren Belastungen des Versicherungsnehmers führen, denen keine hinreichenden schutzwürdigen Interessen des Versicherers gegenüberstehen. Problematisch ist oftmals, dass die 5-Jahresfrist nicht für ... weiter lesen
Zur Frage der Haftung des Kaskoversicherers, wenn der Versicherte sich während der Fahrt nach einem Gegenstand bückt und hierdurch sein Auto beschädigt wird. Kurzfassung Tolle Reflexe zeichnen zwar einen Oliver Kahn aus. Für einen Autofahrer können sie sehr kostspielig werden. Verursacht er einen Unfall, weil er während der Fahrt eine in den Fußraum des Fahrzeugs heruntergefallenen Kassette aufhebt, verliert er in der Regel den Kaskoversicherungsschutz. Diese Erfahrung musste jetzt ein Autobesitzer machen. Das Landgericht Coburg wies seine Klage gegen die Kaskoversicherung auf Ersatz von knapp 5.400 € ab. Der Versicherungsnehmer habe nämlich selbst grob fahrlässig den Versicherungsfall herbeigeführt. Wer sich und sein ... weiter lesen
Nachdem der BGH mit Entscheidung vom 07.05.2014 – IV ZR 76/11 – festgestellt hat, dass Versicherungsnehmer, welche in Form des sog. Policenmodells Lebens- und Rentenversicherungsverträge eingegangen sind, im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung bzw. einer nicht erfolgten Zusendung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Verbraucherinformation den Versicherungsvertrag durch Widerspruch beseitigen und ihre Versicherungsprämien zurückverlangen können, hat der BGH nunmehr mit seiner Entscheidung vom 16.07.2014 – IV ZR 73/13 – zur Vereinbarkeit des Policenmodells mit Europäischem Gemeinschaftsrecht Stellung genommen. Der BGH gelangt in seiner ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Seit dem Jahre 2002 sind auch in Deutschland Lebensversicherungsfonds als Beteiligungsmodell in der Branche vertreten. Normalerweise handelt es sich um Kapital- und Risikolebensversicherungen. Hauptsächlich werden bereits vorhandene oder besser gesagt "gebrauchte" Lebensversicherungspolice erworben oder gehandelt. Wenn ein Versicherungsnehmer sich dazu entscheidet, aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen seine Lebensversicherung zu verkaufen, ist dies meist nur mit erheblichen Einbußen möglich. ... weiter lesen
Das OLG München hat mit Urteil vom 22. September 2011 (Az. 29 U 589/11) über die Unwirksamkeit von Kapitalanlageklauseln in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) entschieden. In dem Fall verwandte der Rechtsschutzversicherer eine Klausel nach welcher kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung bezüglich der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Aktien, Anleihen) sowie bei Beteiligungen an Kapitalanlagemodellen, auf die die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Immobilienfonds), gewährt wird. Das OLG trennte die Klausel in zwei eigenständige Teile, bezüglich der Effekten und der Kapitalanlagemodelle. Dem Gericht zufolge, seien beide Klauseln ... weiter lesen
LG München I, Urteil vom 16.09.2004, Az.: 32 O 8911/04 Ein am 9.9.2003 in einer Tiefgarage abgestellter Ford Escort Combi geriet aus zunächst ungeklärter Ursache ohne äußeres Zutun in Brand. Der Halter hatte sein Fahrzeug 10 Minuten vorher auf dem Stellplatz zu seiner Wohnung in der Tiefgarage abgestellt. Durch den Brand des Fahrzeugs, insbesondere durch die damit verbundene Ruß- und Rauchentwicklung entstand in der über der Tiefgarageneinfahrt liegenden Wohnung einer Mieterin erheblicher Schaden. Sanierungsarbeiten und Erneuerung beschädigter Einrichtung erforderten einen finanziellen Aufwand von rund 16.000,- €. Nachdem eine Hausratversicherung nicht bestand, wandte sich die Mieterin wegen ihres Schadens an den ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Haftpflichtversicherung Zahlungen wegen auslaufenden Heizöls verweigern kann Kurzfassung Auch wenn eine private Heizöltankanlage nicht den Vorschriften entspricht, kann die Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden Zahlungen nur unter engen Voraussetzungen verweigern. Sie muss binnen Monatsfrist den Versicherungsvertrag kündigen. Und ihrem Versicherungsnehmer nachweisen, dass der vorsätzlich die dem Gewässerschutz dienenden Bestimmungen missachtet hat. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg, in dem eine Versicherung zur Zahlung verurteilt wurde. Sie muss ihrer klagenden Versicherten jetzt fast 9.500,- € Schaden ersetzen, der durch auslaufendes Heizöl ... weiter lesen
Zur Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer von seinem Versicherungsnehmer verlangen darf, sich an einer Sammelklage zu beteiligen, statt alleine zu klagen Kurzfassung Überall nichts als Ärger: Nicht nur, dass die Kündigung des Teilhabers an der stillen Gesellschaft nicht akzeptiert wird. Auch seine Rechtsschutzversicherung stellt sich quer: Will sie doch den beabsichtigten Prozess gegen die Gesellschaft nur finanzieren, wenn sich der Versicherte mit mehreren Gleichgesinnten zusammentut. Doch an einer derartigen Sammelklage muss sich der Versicherungsnehmer nur beteiligen, wenn sie für ihn zumutbar ist. In zwei vom Landgericht Coburg jetzt entschiedenen Parallelfällen war dies gerade nicht so. Daher verurteilte das ... weiter lesen