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Abmahnung Rechtsanwälte Nümann + Lang, Waldorf usw.

Internetrecht

Autor: Sebastian Iben - Rechtsanwalt, verfasst am 27.11.2009 (1470 Zugriffe)

In letzter Zeit werden wieder verstärkt vermeintliche Tauschbörsennutzer wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet von den Rechtsanwaltskanzleien Nümann+ Lang, Karlsruhe sowie Waldorf, München abgemahnt.

Die Betroffenen sollen dabei einen pauschalen Schadensersatz incl. Rechtsverfolgungskosten leisten und die dort beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Dabei ist gerade diese Unterlassungserklärung mit besonderer Vorsicht zu genießen. Einmal unterzeichnet hat sie eine Wirkung von 30 Jahren. Man verpflichtet sich für diesen Zeitraum entweder das konkrete in der Abmahnung benannte Werk oder in den Fällen der Waldorf Rechtsanwälte, sämtliche geschützten Werke der angeblichen Urheberrechtsinhaber bei Androhung einer Vertragsstrafe nicht mehr öffentlich verfügbar zu machen. Darüber hinaus wirkt die Unterschrift praktisch als Schuldeingeständnis

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte dieser gravierende Schritt daher eingehend geprüft werden. Unsere Kanzlei steht Ihnen diesbezüglich gern hilfreich zur Verfügung.

Sebastian Iben
Rechtsanwalt


Autor:
Sebastian Iben - Rechtsanwalt, Äußere Laufer Gasse 9-11, 90403 Nürnberg, Deutschland
Telefon: 0911/ 278 666 46, Telefax: 0911/ 278 666 48, E-Mail: info@ra-iben.de
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