IT-RECHT
Die wichtigsten Regeln für Online-Werbung in Spanien
Autor: Karl H. Lincke - Abogados
Keine Online-Werbung ohne Zustimmung
In Spanien darf ein Händler den Verbraucher nur nach eindeutiger vorheriger Zustimmung per E-Mail kontaktieren.
Opt-out-Funktion bei Email-Werbung
Verbraucher haben das Recht, Einspruch einzulegen, wenn sie ungefragt per Email kontaktiert werden. Jede versendete Werbungs-Email muss eine klare Opt-out-Möglichkeit vorsehen. Unternehmen müssen ausserdem sicherstellen, dass sie in jeder kommerziellen Kommunikation mit dem Verbraucher klar als Verkäufer identifizierbar sind.
Tell-a-friend in Spanien illegal
Die Tell-A-Friend Funktion ist in Spanien technisch gesehen illegal, obwohl es Möglichkeiten gibt, diese anzuwenden: es kann z.B. gewährleistet werden, dass persöhnliche Daten des Verbrauchers bei der Emailversendung nicht übermittelt werden.
Werbung per E-Mail in Spanien
In Spanien ist Werbung durch Emailing legal, solange das Unternehmen leicht identifizierbar ist und die Details jeder Transaktion klar ersichtlich sind.
Bewerbung von bestehenden Kunden
Laut spanischem Recht ist es legal, bestehende Kunden zu kontaktieren, wenn der Verkäufer die Kontaktinformationen des Empfängers rechtmässig erhalten hat und die verschickte, kommerzielle Information über Produkte oder Dienstleistungen das eigene Unternehmen betreffen, die den Produkten entsprechen, die der Kunde ursprünglich bestellt hatte.
Nutzung von Warenzeichen der Konkurrenz in der Werbung
Spanisches, deutsches, schweizerisches und österreichisches Recht sehen vor, dass die Nutzung der Warenzeichen eines Konkurrenten als keyword in Google AdWords als rechtmässig gilt. In Spanien ist es jedoch nicht legal, die Marke des Konkurrenten in der Werbung einzusetzen.
Cookie-Richtlinie
Bezüglich der Cookie-Richtlinie sieht das spanische Recht zwei verschiedene Methoden zur Einholung der Zustimmung eines Internetnutzers vor, um dem Dienstleister die Nutzung von Cookies zu ermöglichen.
- Die erste Möglichkeit ist eine Opt-in-Methode, wodurch der Verbraucher Zugang zu ausführlicheren Information über die entsprechenden Cookies erhält; oder
- Zustimmung durch die Einstellungen eines Internetbrowsers oder ggf. einer App.