IT-RECHT
Rechtsgültigkeit von elektronischen Beweismittel in Spanien
Autor: Karl H. Lincke - Abogados
Elektronische Beweismittel sind im spanischen Rechtssystem rechtlich anerkannt und können im Gerichtsprozess zugelassen werden, wenn sie entscheidungsrelevant sind und auf zulässigem Wege erhoben wurden.
Die Weiterentwicklung und Anpassung des spanischen Rechts hat dazu geführt, dass die durch Digitalisierung, Video- oder Telekommunikationsmittel neu entstehenden Beweisquellen in Gerichtsverfahren verwendet werden können.
Rechtsschutz elektronischer Kommunikationswege in Spanien
In Spanien werden die elektronischen Kommunikationswege doppelt geschützt:
- Zum einen im zivilrechtlichen Bereich durch das Gesetz über den zivilrechtlichen Schutz des Rechts auf Respektierung der persönlichen Ehre, Privatsphäre, des Familienlebens und des eigenen Bildes (Gesetz Ley Orgánica sobre protección civil del derecho al honor, a la intimidad personal y familiar y a la propia imagen);
- Zum anderen im Strafrecht durch das spanische Strafgesetzbuch (Ley Orgánica del Código Penal). In Letztgenanntem wird die Abhörung von Kommunikation zwischen Privatpersonen, natürlichen oder juristischen Personen geregelt.
Zugelassene Beweismittel laut spanischer Zivilprozessordnung
Die spanische Zivilprozessordnung legt im zweiten Abschnitt von Artikel 299 verschiedene Arten von rechtlich zugelassen Beweismitteln fest, unter die auch die elektronisch gespeicherten Datenfallen:
- Medien zur Wiedergabe von Sprache, Tondateien und Bildern
- Geräte zur Speicherung von Daten, Zahlen und mathematischen Operationen, die zu Buchführungszwecken oder zu anderen Zwecken erfasst werden
Verwendung von Beweismitteln im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht ist daneben die Verwendung von Beweismitteln, die in Artikel 90 des Gesetzes 36/2011 vom 10. Oktober vorgesehen sind, zugelassen. In diesem Artikel wird festgelegt, dass “die Parteien nach entsprechender Begründung zu Nützlichkeit und Herkunft der vorgeschlagenen Maßnahmen, die Beweismittel, die in diesem Gesetz geregelt sind, zum Beleg der streitigen Tatsachen oder als Beweismittel verwenden können. Dazu zählen auch die Vorgänge zur Wiedergabe von Sprache, Bildern, Tondateien oder die Wiedergabe von Daten, die durch geeignete Datenträger dem Rechtsprechungsorgan zur Verfügung gestellt werden, damit diese später wiedergegeben und in der Entscheidung festgehalten werden können."
Elektronische Beweise im Gerichtsverfahren
Die elektronischen Kommunikationsmedien können im Gerichtsprozess als Beweismittel verwendet werden.
Der Wert der Beweismittel hängt jedoch von der Manipulierbarkeit der Dokumente ab. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit der Daten bestreiten. Aus diesem Grund ist es erforderlich, ein Sachverständigengutachten einzuholen um die Echtheit der Dokumente zu bescheinigen.
Hindernisse für die Verwendung von elektronischen Beweismitteln
- Es gibt keine rechtliche Regelung dazu, wie die elektronischen Dokumente erhalten, gespeichert oder analysiert wurden. Daraus entsteht eine Verpflichtung zur Rechtfertigung der Echtheit und Vollständigkeit der Dokumente.
- Die zweite Schwierigkeit besteht darin, dass die Beweiskraft der elektronischen Beweismittel als sehr schwach einzuschätzen ist, denn die Dokumente können leicht manipuliert werden. Deshalb wird empfohlen, die Beweismittel entweder durch einen entsprechenden Antrag beim Richter oder vor dem Prozess durch öffentliche Beglaubigung beim Notar bestätigen zu lassen.
Diese Einschränkungen bei der Verwendung von elektronischen Beweismitteln unterstreichen, dass keine vollständige Vertrauenswürdigkeit in die elektronischen Beweismittel besteht. Wenn man diese in einem Gerichtsverfahren verwenden möchte, sollte man sich im Voraus darüber im Klaren sein, dass deren Zulässigkeit sehr wahrscheinlich angezweifelt werden wird.