IT-RECHT
Rechtsprechung in Spanien zu digitalem Phishing
Autor: Karl H. Lincke - Abogados
Bis jetzt gibt es in Spanien kein spezifisches Gesetz zur Regelung von digitalem Phishing. Man muss auf das spanische Strafgesetzbuch zurückgreifen um die Opfer dieser Art von Betrug zu schützen.
Definition digitales Phishing
Digitales Phishing bedeutet, eine falsche Identität im Internet anzugeben und Identifizierungsdaten missbräuchlich zu verwenden: Name, Spitzname, im Internet benutzten Pseudonym, Passwort, etc.
Aber auch die Nutzung anderer persönlicher Daten wie der E-Mail Adresse, IP-Adresse, URL, von Webseiten, online veröffentlichen Beiträge, Profilen sozialer Netzwerke, Logos, Bildern oder andere Arten von numerischer Information, die die Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen, kann eine Straftat darstellen.
Regelung in der spanischen Verfassung zu digitalen Daten
Insbesondere wird in Artikel 18.4 der spanischen Verfassung festgelegt, dass die Nutzung der Informatik nicht auf Kosten der Ehre und der persönlichen und familiären Privatsphäre der spanischen Bürger erfolgen kann.
Digitales Phishing ist keine dauerhafte Straftat
Das digitale Phishing wird nicht von vornherein als eine dauerhafte Straftat angesehen, da die betrügerische Verwendung einer Website oder eines Profils in einem sozialen Netzwerk nicht die dauerhafte Aneignung verfolgt, sondern dies nur als ein punktueller Schaden anzusehen ist.
Artikel 197-2 und 197-3 des spanischen Strafgesetzbuches verbieten die Nutzung und Veränderung von personen- oder familienbezogenen Daten sowie den Zugriff auf diese Daten durch dritte Personen gegen den Willen des Eigentümers.
Diese beiden Artikel könnten eigentlich das digitale Phishing bestrafen. Das Problem besteht jedoch darin, dass sie nur auf persönliche Daten verweisen und nicht auf andere Arten von Daten, die die Identifizierung, und somit das Phishing einer Person, ermöglichen.
Welche Straftaten können in Spanien wegen digitalem Phishings bestraft werden?
Für eine Sanktion mit Begründung digitales Phishing in Spanien muss bewiesen werden, dass man die folgenden im spanischen Strafgesetzbuch enthaltenen Straftaten begangen hat:
- Ein nicht genehmigter Zugang zu Computern und Computerprogrammen,
- Ein unerlaubter Familienstandwechsel,
- Beleidigungen,
- Verleumdungen,
- Bedrohungen, etc.
Bestrafung von digitalem Phishing in Spanien ist schwierig
Durch die fehlende gesetzliche Regelung ist es in Spanien sehr kompliziert, digitales Phishing zu bestrafen. Für die spanischen Bürger wurde noch nicht die nötige Rechtssicherheit geschaffen um sich in der digitalen Welt gegen Straftaten zu schützen.