MEDIZINRECHT
Dr. Rauhaus Rechtsanwälte
Autor: Kania, Tschersich & Partner Rechtsanwälte GbR
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – es gibt viele Bezeichnungen. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen.
Der Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte liegt seit Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts. Dabei umfasst das Spektrum neben dem Arzthaftungsrecht und Krankenhaushaftungsrecht auch das Zahnarzthaftungsrecht und das Geburtsschadensrecht sowie das Medizinproduktrecht. Beiden Partnern der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur. cand. med. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, wurde wegen nachgewiesener besonderer theoretischer wie praktischer Kenntnisse von der Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt für Medizinrecht / Fachanwältin für Medizinrecht verliehen.
Dr. Rauhaus Rechtsanwälte beraten und vertreten medizingeschädigte Patienten bundesweit - sowohl außergerichtlich wie gerichtlich - vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Die Spezialisierung im Medizinrecht und die langjährige Erfahrung gewährleisten praxisorientierte Lösungen. Dabei steht neben einer kompetenten Rechtsvertretung stets das persönliche Schicksal der Mandanten im Vordergrund.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.dr-rauhaus-rae.de.
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