Das Medizinrecht ist als eigenständiges Rechtsgebiet anzusehen. Seit 2004 besteht die Möglichkeit für Rechtsanwälte besondere Kenntnisse in dem Rechtsgebiet zu sammeln und dadurch den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu bekommen. Auf dem ersten Blick scheint das Medizinrecht die rechtlichen Beziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten zu regeln. Dies ist grundsätzlich richtig. Allerdings ist das Medizinrecht insgesamt umfangreicher und damit für die Rechtsanwälte Medizinrecht nicht ganz so einfach. Es regelt darüber hinaus die Honorierung von Privatpatienten oder auch den Kassenpatienten. Ebenfalls zum Medizinrecht gehört die Approbationsordnung. Diese beschreibt, inhaltlich zusammengefasst, die Ausbildung mit samt den dazugehörigen Prüfungen für Mediziner. Ein weiterer wichtiger Bereich des Medizinrechts ist das Krankenhausrecht, das Pflegeberufsrecht und das Apothekerrecht.
Lars Szotowski Keithstr. 10, 10787 BerlinDas deutsche Medizinrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, indem seit 2004 die Möglichkeit besteht einen Fachanwaltstitel zu bekommen. Es regelt auf der einen Seite die rechtlichen Beziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten.
Auf der anderen Seite ist wesentlicher Bestandteil des Medizinrechts die Honorierung von Privatpatienten und Kassenpatienten, sowie die Approbationsordnung. Die Approbationsordnung regelt die Ausbildung einer Person zum Mediziner.