STRAFRECHT
Homepage-Lüge muss von der AfD richtiggestellt werden
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Berlin (jur). Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) muss eine falsche Behauptung auf ihrer Homepage über eine vermeintliche US-Wahlkampfhilfe für Hillary Clinton durch das Bundesumweltministerium richtigstellen. Die Partei hat mit ihrer Äußerung, dass das Bundesumweltministerium mit Steuergeldern in Millionenhöhe den Clinton-Wahlkampf unterstützt habe, gelogen und den Ruf der Behörde beeinträchtigt, entschied das Landgericht Berlin in einem am Dienstag, 31. Juli 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 27 O 155/17).
Konkret ging es um eine Äußerung des AfD-Vorstandsmitglieds Georg Pazderski. Dieser hatte auf der AfD-Homepage im November 2016 einen Beitrag veröffentlicht mit dem Titel „Pazderski: Bundesregierung sponsert Clinton-Wahlkampf – Hendricks handelt instinktlos“: Und weiter: „Jetzt kommt heraus, dass das Umweltministerium mehrere Millionen Steuergelder in den Clinton-Wahlkampf gesteckt hat.“
Ruf der Behörde wurde beeinträchtigt
Doch diese Aussage ist falsch, urteilte das Landgericht. Das Bundesumweltministerium könne auf der AfD-Homepage eine Richtigstellung verlangen, da die Unwahrheit der Äußerung feststehe und der Ruf der Behörde beeinträchtigt wurde. Tatsächlich habe das Ministerium bereits 2014 und damit vor der Nominierung Hillary Clintons als US-Präsidentschafts-Kandidatin nur spezifische Umweltprojekte der Clinton-Foundation in Kenia und Äthiopien unterstützt.
Direkte oder verdeckte Wahlkampfspende ist ausgeschlossen
Dass es sich dabei um eine direkte oder verdeckte Wahlkampfspende gehandelt habe, sei „denklogisch ausgeschlossen“, so das Gericht in seinem Urteil vom 5. Juli 2018. Es gebe auch keine Hinweise dafür, dass die Fördermittel des Ministeriums nur zu einem Bruchteil bei den jeweiligen Projekten angekommen seien.
Die AfD hat die verlangte Richtigstellung auf ihrer Homepage mittlerweile veröffentlicht.
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