ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Punkte Flensburg - Was kann man dagegen tun? Tipps vom Fachanwalt für Verkehrsrecht
Autor: Henrik Momberger - Rechtsanwalt
Punkte Flensburg - Seit dem 04. August 1951 existiert das Kraftfahrt-Bundesamt. Dieses überwacht unsere Punkte in Flensburg. Das System der Punkte Flensburg soll eine gleiche Behandlung der im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen gewährleisten. Punkte Flensburg erhält man für rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten ab 40 EUR oder bei rechtskräftig festgestellten Straftaten. Für Ordnungswidrigkeiten gibt es bis zu vier Punkte Flensburg und für Straftaten fünf bis sieben Punkte Flensburg. Werden 18 Punkte Flensburg erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
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0 - 7 Punkte Flensburg
Bei einem Punktestand in Flensburg von bis zu sieben Punkten geschieht zunächst von Seiten der Behörden her nichts. Es besteht die Möglichkeit, vier Punkte löschen zu lassen, in dem man an einem Punkteabbaukurs (wird von verschiedenen Fahrschulen angeboten) teilnimmt. Diese Möglichkeit räumt der Gesetzgeber alle fünf Jahre ein, es ist nur ein Abzug bis zu null Punkte möglich. Bis zum Erreichen von acht Punkten in Flensburg werden vier Punkte Flensburg bei erfolgreicher Teilnahme abgezogen.
8 - 13 Punkte Flensburg
Erreicht man den oben bezeichneten Punktestand, so erfolgen eine Verwarnung und der Hinweis auf die Möglichkeit eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (Punkteabbaukurs) durch die Fahrerlaubnisbehörde. Wir dieser Kurs erfolgreich absolviert, so werden zwei Punkte (bei einem Punktestand 9 - 13), sonst vier Punkte (bei bis zu 8 Punkten) in Flensburg abgezogen.
14 - 17 Punkte Flensburg
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Wir dieser Nachweis darüber nicht fristgerecht beigebracht, wird die Fahrerlaubnis entzogen und erst wieder erteilt, wenn u. a. die Teilnahme am Kurs nachgewiesen wurde. Wurde bereits innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht, so erfolgt nur eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen und das bei Erreichen von 18 Punkten in Flensburg die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Hat der Betroffene nach Teilnahme an einem Aufbauseminar und nach Erreichen von 14 Punkten, aber vor Erreichen von 18 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen und legt er hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eine Bescheinigung vor, so werden zwei Punkte in Flensburg abgezogen.
18 Punkte Flensburg
Es erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine neue Beantragung einer Fahrerlaubnis muss erfolgen. Da auch eine Sperrfrist von 6 Monaten angeordnet wird, muss diese zunächst abgewartet werden.
Tilgungsfristen:
Im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf gewisser Fristen getilgt.
2 Jahre
Nach zwei Jahren werden Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten getilgt, wenn innerhalb dieser Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit begangen wird. Es gitl der Tattag. Diese 2 Jahres Frist wird ab Rechtskraft der Tat berechnet.
5 Jahre
Nach fünf Jahren werden Punkte Flensburg getilgt, welche man wegen der Begehung von Straftaten erhalten hat. Dies gilt nicht bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen. Also Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB, § 316 StGB, § 323 a StGB und Entscheidung, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und § 69 b StGB oder eine Sperre nach § 69 Abs. 1 S. 3 StGB angeordnet worden ist.
10 Jahre
In allen übrigen Fällen, also bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen, sowie bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis. Wird innerhalb der 10-Jahres-Frist eine neuen Verkehrsstraftat begangen, bleiben die Punkte Flensburg bestehen.
Zu unterscheiden von der Tilgungsfrist ist die Löschung der Punkte Flensburg. Sind die Punkte tilgungsreif, werden sie nach Ablauf eines weiteren Jahres (Überliegefrist) gelöscht und sind dann nicht mehr nachvollziehbar. Der Grund liegt in der Bearbeitungszeit der Behörden. Die Punkte Flensburg bleiben zunächst gespeichert ohne berücksichtigt zu werden, falls innerhalb dieses Jahres ein Verstoß innerhalb der Tilgungsfrist bekannt wird.
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