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Unterhaltsanspruch nach der Scheidung

Unterhaltsrecht

Autor: Herr Sebastian Windisch - Rechtsanwalt, verfasst am 06.05.2011 (965 Zugriffe)

Nach dem BGH besteht ein Anspruch auch bei kinderloser Ehe wegen sog. „ehebedingter Nachteile", d. h. wenn ein Ehegatte seinen Arbeitsplatz während der Ehe aufgegeben hat oder seine Tätigkeit reduziert hat. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob der unterhaltspflichtige Ehegatte damit einverstanden war oder nicht. Der Anspruch besteht grundsätzlich unbefristet, solange die ehebedingten Nachteile nicht ausgeglichen sind. Ausreichend ist, dass ein Ehegatte seine Erwerbstätigkeit reduziert um die Haushaltsführung und / oder Kinderbetreuung zu übernehmen. Das Unterhaltsrecht entwickelt sich zunehmend familienfreundlicher.

Rechtsanwalt Sebastian Windisch
Sozius der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch & Renz
Fachanwalt für Familienrecht / Mediator


Autor:
Herr Sebastian Windisch - Rechtsanwalt, An der Brunnenstube 25, 55120 Mainz, Deutschland
Telefon: 06131/57 63 97 - 0, Telefax: 06131/57 63 97 – 97, E-Mail: mail@vbwr.de

Ratgeber von: Herr Sebastian Windisch - Rechtsanwalt

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