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Münster (jur). Ein erst von den Erben entdeckter Ölschaden in einem geerbten Haus mindert nicht die Erbschaftsteuer. Eine Minderung komme nur in Betracht, wenn der Schaden bekannt und bereits der Erblasser zur Beseitigung verpflichtet war, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Mittwoch, 1. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 900/13 Erb). Der Kläger hatte seinen Onkel zu einem Drittel beerbt. Zum Erbe gehörte ein Zweifamilienhaus, in dem der Onkel selbst gewohnt hatte. Noch zu Lebzeiten hatte der Onkel Heizöl gekauft – allerdings eine Sorte, die nicht zu seiner Heizanlage passte. Die Heizung konnte dieses Öl nicht richtig ansaugen, weshalb es sich ... weiter lesen
Hamburg (jur). Künftige Zahlungsverpflichtungen von Unternehmen werden derzeit möglicherweise steuerlich zu niedrig bewertet, was zu überhöhten Steuern führen würde. Wegen „schwerwiegender verfassungsrechtlicher Zweifel“ setzte das Finanzgericht (FG) Hamburg mit einem am Mittwoch, 6. Februar 2019, bekanntgegebenen Eilbeschluss den Vollzug eines Steuerbescheides vorläufig aus. (Az.: 2 V 112/18). Geklagt hatte ein Handelsunternehmen für Orientteppiche. Gegenüber einem Geschäftspartner hatte es Zahlungsverpflichtungen, die teilweise erst nach mehr als einem Jahr fällig wurden. Laut Gesetz sind Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag erst nach mehr als ... weiter lesen
München (jur). Bei teils gewerblich und teils privat genutzten Gebäuden können sich Vermieter oder Nutzer die Abrechnungsmethode für die Umsatzsteuer nicht aussuchen. Es gilt der sogenannte Flächenschlüssel, also die Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach der Fläche, heißt es in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: V R 19/09). Unternehmen können von der eigenen Umsatzsteuerschuld diejenigen Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehen, die schon in den eigenen betrieblichen Ausgaben enthalten war. Bei gemischt genutzten Gebäuden besteht daher ein Interesse, einen möglichst hohen Teil ... weiter lesen