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Die Anleger der angeschlagenen René Lezard Mode GmbH haben sich bislang sehr entgegenkommend gezeigt. Gebracht hat es offenbar nichts. Das Unternehmen teilte am 7. März mit, dass unverzüglich Insolvenzantrag gestellt und Eigenverwaltung beantragt werde. Im Schutzschirmverfahren solle dann der eingeschlagene Sanierungskurs fortgeführt werden. Grund für den Insolvenzantrag ist nach Unternehmensangaben, dass ein Investor, mit dem man sich schon in fortgeschrittenen Verhandlungen befunden habe, abgesprungen sei. Die René Lezard Mode GmbH plant nun, den Sanierungskurs fortzuführen. Für die Anleger der rund 15 Millionen Euro schweren Anleihe (ISIN DE000A1PGQR1 / ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 13.02.2013 (Az.: 9 U 131/11) entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, dass gegenüber einem potenziellen Anleger im Rahmen der Anlageberatung grundsätzlich eine Aufklärungspflicht dahingehend besteht, dass der Fonds geschlossen werden kann. Nach Auffassung des OLG handelt es sich nämlich um ein für die Anlageentscheidung erhebliches Entscheidungskriterium. Es komme wohl auch nicht darauf an, ob sich das Schließungsrisiko bei vergleichbaren Produkten bereits realisiert ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an der Prorendita VIER Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage informiert werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger der Prorendita VIER sollen anscheinend zurzeit von der Verwaltungsgesellschaft hierüber informiert werden. Reduzierung der Rückkaufswerte der Policen und einer Verringerung der Versicherungszahlungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise scheint weiter unter den Dr. Peters Fonds zu wüten und dabei auch nicht den „Leo Glory“ zu verschonen. Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Der möglicherweise problematische Zustand der Fonds soll sich - wie häufig - auf niedrige Charterraten und Zahlungsrückstände der ... weiter lesen
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Ein Kreditnehmer, der durch Täuschung zum Beitritt zu einer Immobilienfonds-Gesellschaft bürgerlichen Rechts verleitet worden ist, kann nach den Regeln des sogen. Einwendungsdurchgriffs (§ 9 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz) jedenfalls solange die Rückzahlung des zur Finanzierung des Gesellschaftsbeitritts erhaltenen Kredits nicht verweigern oder die Erstattung bereits an den Kreditgeber geleisteter Zahlungen verlangen, wie er den Gesellschaftsbeitrittsvertrag nicht gekündigt hat. Eheleute hatten die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages über 82.585 DM verlangt, den sie mit der beklagten Bank zur Finanzierung ihrer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR geschlossen ... weiter lesen
Zur Schadensersatzpflicht einer Bank, die einem erfahrenen Geldanleger spekulative Geldgeschäfte kreditfinanziert, die mit Verlusten enden. Kurzfassung Goldgräberstimmung in deutschen Wohnzimmern: Zauberworte Aktie und Option! Doch wer sich auf hoch spekulative Anlagen einlässt, hat neben enormen Gewinnchancen auch das Verlustrisiko. Und war das Investment über Kredite finanziert, hat der Anleger bei fallenden Kursen doppelten Nachteil: Kapital weg, Kredit zurückzuzahlen. Für die finanziellen Einbußen steht dann – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auch die Bank nicht ein. Denn sie hat nicht etwa deswegen erhöhte Aufklärungs- oder Beratungspflichten, weil der Kauf mit „ihrem“ Geld erfolgte. Dies entschied das ... weiter lesen
Die negativen Schlagzeilen offener Immobilienfonds reißen nicht ab. Anleger des SEB Immoinvest hatten bis einschließlich 06.05.2012 die Möglichkeit, Rückgabeverlangen an die Fondsgesellschaft zu stellen. Nunmehr geht auch dieser Fonds den Weg der Liquidation, da die zahlreichen Rückgabeverlangen der Anleger die Liquidität des Fonds überstieg. Allianz Flexi Immo hat die Anteilsscheinrücknahme ausgesetzt. Andere offene Fondsanlagen wie Morgan Stanley P 2 Value oder KanAm Grundinvest befinden sich bereits in der Liquidation mit ungewissem Ausgang für die Anleger. Anleger, die Anteile dieser oder anderer sich in der Krise befindenden offenen Immobilienfonds als vermeintlich sichere und ... weiter lesen
„Beteiligungen an Schiffsfonds sind spektakuläre Anlagen, die sich nur für Anleger eignen, die Erfahrungen in Beteiligungen haben und bereit sind, die besonderen Risiken, die mit ihnen verbunden sind, auch einzugehen. Sie sind zur Altersvorsorge generell ungeeignet.“ Mit diesen klaren Worten hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016 den spekulativen und riskanten Charakter von Schiffsfonds herausgestellt (Az.: 7 O 236/13). Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere Geldanlage oder auch als Baustein zur Altersvorsorge dargestellt. Die Realität stellte sich für die Anleger jedoch in vielen Fällen ganz anders ... weiter lesen
Kreditvermittlung, Wettbewerbsrecht: Verwendung einer "0190"-Nummer im Zusammenhang mit der Werbung für eine Kreditvermittlung Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 29.07.2003, Az: 3 U 1225/03 1. Entstehen dem Kunden bereits für die Kontaktaufnahme mit einem Kreditvermittler Gebühren, da dieser dafür eine Telefonmehrwertdienstnummer (sog. "0190"-Nummer) verwendet, so verstößt der Kreditvermittler gegen die §§ 655c, 655d BGB, wonach eine Vergütung für Kreditvermittlung nur im Erfolgsfall geschuldet wird. 2. Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Vorschriften ist dann auch wettbewerbswidrig, wenn die Übertretung bewusst und planmäßig zum Mittel des Wettbewerbs gemacht wird, um einen sachlich nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Oftmals wurden die Erwartungen der Anleger offener Immobilienfonds in der Vergangenheit nicht erfüllt. Dies liegt unter anderem daran, dass die zugesicherten Renditen nicht erwirtschaftet wurden und viele offene Fonds sogar geschlossen wurden. Dies bedeutet für die Anleger, dass sie nicht mehr an ihr Geld kommen. Teilweise sind Anlageberatungsfehler der Grund für die Enttäuschung der Anleger. Viele betroffene Anleger wurden im Rahmen der Zeichnung der Fonds nicht hinreichend über die bestehenden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Emissionshaus hat sich als Spezialist für Schiffsbeteiligungen etabliert Das Gesamtportfolio der GEBAB Unternehmensgruppe umfasst ein breites Spektrum der Schifffahrt, welches sich aus unterschiedlichen Marktsegmenten sowie verschiedenen Schiffsgrößen zusammensetzt. Die Investitionen erfolgen vornehmlich in große, weltweit operierende Container-, Tank- und Bulkschiffe. Außerdem stellt die Treuhandverwaltung einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens dar. Als Treuhänder übernimmt die GEBAB die Verwaltung des ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Wirksamkeit einer Formularklausel in einem Prämiensparvertrag zu entscheiden, die der beklagten Sparkasse ein uneingeschränktes Leistungsbestimmungsrecht für die Höhe des Zinssatzes einräumt. Der klagende Verbraucherverband verlangt die Unterlassung der Verwendung folgender Klausel in sogenannten Combispar-Verträgen mit Verbrauchern: "Die Sparkasse zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins für das Combispar-Guthaben." Die unbefristeteten Combispar-Verträge sehen die gleichbleibende monatliche Einzahlung eines bei Vertragsschluß vereinbarten Sparbeitrags bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist und ... weiter lesen