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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.11.2017 - 2 StR 154/17 Das nächste Kapitel im ewigwährenden Streit um die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist verfasst. Seit Jahrzehnten herrscht darüber Uneinigkeit zwischen dem Schrifttum und der Rechtsprechung. Mehr als theoretische Relevanz erhält diese Frage stets dann, wenn es an der Zueignungsabsicht des Täters fehlt. Diese setzt der Raub nach § 249 StGB im Gegensatz zur räuberischen Erpressung gem. §§ 253, 255 StGB voraus. Eine Verurteilung wegen Raubes, die immerhin einen Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorsieht, scheidet beim Fehlen der Zueignungsabsicht mithin aus. Besteht nicht ... weiter lesen
Leipzig (jur). Anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht wegen mehrerer kleinerer Straftaten ausgewiesen werden. Voraussetzung ist eine Straftat, die für sich allein genommen mit mindestens drei Jahren Haft geahndet worden wäre, wie am Donnerstag, 31. Januar 2013, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 10 C 17.12). Geklagt hatte ein heute 39-jähriger Türke, der seit 1979 in Deutschland lebt. Wegen seiner syrisch-orthodoxen Religionszugehörigkeit wurde er 1999 als Asylberechtigter anerkannt. Seit seinem 14. Lebensjahr hat er mehrere Straftaten begangen und ist mehrfach verurteilt worden. Im Jahr 2000 beging er zwei weitere Straftaten. 2001 wurde er unter anderem wegen versuchter ... weiter lesen
Wie bereits ausführlich berichtet, wurden im Rahmen der Operation "Himmel" ca. 12.000 Verdächtige von den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften ermittelt. Betroffene sollten sich im Strafverfahren keinesfalls ohne vorherige rechtsanwaltliche Prüfung zu einer DNA-Untersuchung von der Justiz drängen lassen. Die Verpflichtung zur Abgabe des genetischen Fingerabdrucks unterliegt hohen rechtlichen Voraussetzungen, die vielmals schlichtweg nicht gegeben sind. Gleiches gilt für die Durchführung einer sogennaten ED-Behandlung (= erkennungsdienstliche Behandlung). „Was ist eigentlich eine DNA-Untersuchung?" Die Möglichkeit der DNA-Analyse oder DANN-Untersuchung wird in einem laufenden ... weiter lesen
Nach § 21 StGB kann der Strafrichter den Strafrahmen, den das Gesetz für bestimmte Straftaten (etwa einen Diebstahl oder einen Totschlag) vorsieht und aus dem die Strafe für die konkrete Tat entnommen werden muß, nach näherer gesetzlicher Regelung (§ 49 StGB) herabsetzen, wenn die Schuldfähigkeit des Täters bei Begehung der Tat zwar nicht vollständig entfallen, aber erheblich vermindert war. Das gilt auch für den Fall, daß die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters durch Alkoholkonsum bedingt ist. Obgleich § 21 StGB nach seinem Wortlaut als Kann-Vorschrift ("kann ... gemildert werden") ausgestaltet ist, hat sich die Rechtspraxis - entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs - dahin ent-wickelt, daß die ... weiter lesen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Bonn gegen drei Angeklagte aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hatte die Angeklagten wegen Totschlags zu Freiheitsstrafen von 9 und 8 Jahren bzw. einer Jugendstrafe von 7 Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts traktierten die drei erheblich alkoholisierten rußlanddeutschen Angeklagten gemeinsam einen polnischen Obdachlosen mit heftigen Fußtritten gegen Kopf und Hals, wodurch dieser zu Tode kam, was die Angeklagten auch zumindest billigend in Kauf nahmen. Anlaß für die Tat waren bei zwei der ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). In der Sicherungsverwahrung untergebrachte Straftäter können nicht generell verlangen, dass sie alkoholfreies Bier kaufen können. Denn erhöht der Konsum von alkoholfreiem Bier den Suchtdruck alkoholkranker untergebrachter Personen, wird damit die Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährdet, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 18. Juli 2016 (Az.: 2 Ws 211/16). Im konkreten Fall hatte ein Sicherungsverwahrter beantragt, dass in der Abteilung für Sicherungsverwahrung der Kauf alkoholfreien Bieres zugelassen wird. Die Justizverwaltung lehnte dies ab und verwies darauf, dass der Genuss des ... weiter lesen
1. Das Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) Dieses Gesetz regelt detailiert, was wann wie lange in welches Führungszeugnis eingetragen wird. Grundsätzlich wird das Führungszeugnis auf Antrag von der dafür zuständigen Behörde (= das Bundeszentralregister in Bonn) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Dabei gibt es zwei Arten von Führungszeugnissen: a) Belegart N b) Belegart O Ein Führungszeugnis nach Belegart N (= sogenanntes Privatführungszeugnis) braucht man vor allem für den Arbeitgeber zum Nachweis, dass man nicht ... weiter lesen
Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b StGB) wurde nunmehr durch das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 21.01.2015 mit Wirkung vom 27.01.2015 geändert. November 2008 war bereits die Strafbarkeit des Verbreitens, des Erwerbs und Besitzes sog. Posing-Fotos in den § 184 b StGB eingeführt worden. Diese Posingfotos fielen also bereits unter den § 184 b Absatz 1 StGB alte Fassung, nämlich unter „sexuelle Handlungen von Kindern“. Seitdem war aber dennoch oft kritisiert worden, dass Kinder in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung, von denen aber keine Handlungen ausgehen, weil sie ... weiter lesen
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 05.09.2016 - 2 Ss 103/16 Es ist essentiell für eine staatliche Prüfung, dass deren konkrete Aufgabenstellung sowie Lösung nicht im Vorfeld bekannt sind. Andernfalls verfälscht dies die Ergebnisse. Dies gilt insbesondere dann, wenn einzelnen Kandidaten Teile oder vollständige Aspekte dessen eröffnet sind. Sie erlangen aufgrund der ihnen bekannten Inhalte einen ungerechtfertigten Vorteil im Verhältnis zu den übrigen Prüflingen, indem sie mitunter ein Niveau erreichen, das nicht ihrem eigentlichen Leistungsstand entspricht. Auf den ersten Blick mag man nun meinen, dass denjenigen, die dabei ertappt werden, schlimmstenfalls ein ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen
Der Straftatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie (§ 184b StGB) setzt als Tatgegenstand und Tatbestandsmerkmal das Vorliegen von kinderpornographischen Schriften voraus. Was das ist, wird im folgenden erläutert: Was eine kinderpornographische Schrift ist, definiert das Gesetz in § 184 b Absatz 1 StGB: Nämlich „pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)“. Jetzt dürfte man als Laie nur ein wenig schlauer geworden sein. Am besten man zergliedert den Begriff noch weiter, - nämlich in „pornographische Schrift“, ... weiter lesen