Kindergeld
Kindergeldzahlungen sind staatliche Leistungen zur Unterstützung des Familieneinkommens von der Geburt des Kindes bis zur Volljährigkeit. Sollte das Kind sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Schulausbildung befinden bzw. ein Studium absolvieren, so kann das Kindergeld weiter gezahlt werden, längstens bis zum 25. Lebensjahr. In manchen Fällen kann es zu Problemen bei der Kindergeldzahlung kommen. Beispielsweise im Trennungs- oder Scheidungsfall, oder wenn es um den Nachweis der Ausbildung über das 18. Lebensjahr hinausgeht. Das Kindergeld ist gestaffelt. Seine Höhe richtet sich danach, ob für ein Kind oder ein zweites und drittes Kind die Zahlung erfolgt.
Zuständig für die Auszahlung des Kindergeldes ist die Agentur für Arbeit, hier die Familienkasse. Wenn es diesbezüglich einmal zu Problemen kommen sollte, dann sollten Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt für Kindergeld wenden. Hier erhalten Sie eine umfassende Beratung bezüglich Ihrer eigenen Situation. Wenn im Falle einer Scheidung beispielsweise das Kindergeld an beide Eltern je zur Hälfte ausgezahlt wird, kann es dabei durchaus zu Schwierigkeiten kommen.
Um in einer Kindergeldangelegenheit Ihre eigenen Rechte zu wahren, ist es sinnvoll, sich mit einem Anwalt für Kindergeld in Verbindung zu setzen. Egal ob es um den Schriftverkehr mit dem geschiedenen Ehegatten geht oder um den Kontakt mit der Familienkasse, der erfahrene Jurist verfügt über die besonderen Kenntnisse der Rechtslage. Durch seine Qualifikation hat er häufig mit derartigen Angelegenheiten zu tun und das kommt Ihnen im Streitfall sehr zugute.
Der Rechtsanwalt für Kindergeld steht Ihnen auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Familienkasse als kompetenter Partner zur Seite und wird Ihre Ansprüche geltend machen.