Infos zum Rechtsanwalt für Bilanzrecht
Mit den Rechtsnormen des Bilanzrechts werden die Aufstellung und der Inhalt eines Jahresabschlusses, vornehmlich die Buchführung und die Aufstellung einer Bilanz geregelt. Das Bilanzrecht ist dem HGB zugehörig. Die Vorschriften sind in den Paragraphen §§ 238 bis § 342 e zu finden. Bevor im Dezember 1985 eine Zusammenfassung des Bilanzrechts im Dritten Buch des HGB aufgenommen wurde, befanden sich die wesentlichen Vorschriften des Bilanzrechts im Aktiengesetz sowie verschiedenen Einzelgesetzen. 2009 wurde es im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aktualisiert, um es besonders den mittelständischen Unternehmen zu erleichtern, eine verhältnismäßig einfach Buchführung führen zu können. Ebenso wurde für sie die Erstellung des Jahresabschlusses vereinfacht. Des Weiteren wird an der Umsetzung der entsprechenden EU-Vorschrift gearbeitet.
Das Bilanzrecht ist nur für Kaufleute verpflichtend. Freiberufler, Privatpersonen, Vereine, Grundstücksgesellschaften sowie Betriebe der öffentlichen Hand unterliegen nur den steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzvorschriften. Zur Veröffentlichung einer Bilanz sind sie nicht verpflichtet.
Das dritte Buch des HGB unterscheidet die Vorschriften wie folgt:
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für Kaufleute
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für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften
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für eingetragene Genossenschaften
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ergänzende Vorschriften
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Privates Rechnungslegungsgremium, Rechnungslegungsbeirat
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Prüfstelle für Rechnungslegung
Unternehmen, deren Eigen- oder Fremdkapital an den Börsen gehandelt wird, sind dazu angehalten, Ihre Abschlüsse gemäß des International Financial Reporting Standards zu erstellen. Dafür entfällt das Erstellen eines HGB-Abschlusses.
Jedes Unternehmen erstellt seine Abschlüsse nach bestem Wissen und Gewissen. Das bedeutet aber leider auch, dass sich eventuell schwerwiegende Fehler einschleichen können, die später geahndet werden können. Kommt es zu Konflikten mit dem Bilanzrecht, ist es von Vorteil, einen Rechtsanwalt für Bilanzrecht mit dem Fall zu betrauen. Zum einen kann ein versierter Anwalt für Bilanzrecht bereits im Vorfeld auf Fehlerquellen aufmerksam machen. Zum anderen kennt er auch die Feinheiten der Gesetzesvorlagen, die beim Auftreten eines Fehlers zu beachten sind. Denn zu seinen Aufgaben kann auch die Tätigkeit des Steuerberaters gehören. Er tritt souverän als Mittler zwischen dem Klienten und den Finanzbehörden auf. Gerade kleineren und mittelgroßen Unternehmen können beim Erstellen des Jahresabschlusses, manchmal auch bereits bei der laufenden Buchhaltung Fehler unterlaufen, die nicht auf Anhieb zu finden sind. Manchmal fehlen auch einfach die grundlegenden Kenntnisse der Rechtsvorlagen. Als Mandant einer renommierten Anwaltskanzlei für Bilanzrecht ist es gewährleistet, dass man über den aktuellen Stand des Falles regelmäßig informiert wird. Ebenso wird man bei Bedarf über weitere mögliche Fehlerquellen informiert, damit diese beim nächsten Abschluss beachtet werden können. Selbstverständlich wird der Rechtsanwalt oder die Anwältin für Bilanzrecht, sollte es soweit kommen, auch die Vertretung bei Gericht übernehmen.