Infos zum Rechtsanwalt für Erbschaftsteuerrecht
Wer kann erben und was bedeutet das? Gemäß der Definition des § 1922 BGB ist derjenige ein Erbe, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers per Gesetz oder per Testament zufällt. Das Vermögen kann sowohl als Ganzes, aber auch aufgeteilt auf mehrere Erben vermacht werden. Dies liegt im Ermessen des Erblassers und ist ausschließlich zu Lebzeiten und unter notarieller Aufsicht regelbar. Das Erbe kann angenommen, aber auch abgelehnt werden. Wird es angenommen, so müssen auch die damit verbundenen Rechte und Pflichten akzeptiert werden.
Zunächst wird gemäß § 1923 BGB geprüft, ob der vermeintliche Erbe überhaupt erbfähig ist. Fällt einem Erben das Erbe als Ganzes zu, so ist er sowohl für die Aktivposten als auch die Passivposten (die Schulden) des Vermögens der rechtliche Nachfolger. Wird das Vermögen auf mehrere Erben aufgeteilt, so spricht man von einer Erbengemeinschaft.
Eine Pflicht ist, wenn das Erbe einen bestimmten Wert überschreitet, die Abgabe der Erbschaftssteuer. Außerdem gibt es noch die Schenkungssteuer, die bei einer entsprechenden Zuwendung zu Lebzeiten anfällt. Beide Steuerarten sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Bei uneingeschränkter Besteuerung unterliegt das gesamte geerbte Vermögen der Steuerpflicht. Dies betrifft auch Erbanteile, die sich im Ausland befinden. Über eine Einschränkung der Steuerpflicht befindet das Finanzamt auf der Grundlage des Erbschaftssteuergesetzes. So gibt es eine vollständige Befreiung unter anderem für Hausrat bis zu einem Wert in Höhe von € 41.000,00, Grundbesitz sowie Wohneigentum, das selbst genutzt wird bzw. werden soll. Des Weiteren kommen Freibeträge zum Tragen. Diese sind in verschiedene Personenklassen und damit verbundene Höchstwerte eingeteilt.
Zu Erben oder eine Schenkung zu Lebzeiten zu erhalten ist generell eine angenehme Angelegenheit. Jedoch wird gerade der Tatbestand der Besteuerung nicht immer beachtet, was zu einer großen Überraschung führt, wenn die entsprechende Post vom Finanzamt eintrifft. In diesem Fall ist es ratsam, sich mit seinen Unterlagen zu einem Rechtsanwalt für Erbschaftsteuerrecht aufzumachen. Der Anwalt für Erbschaftsteuerrecht kann anhand der Aktenlage ganz genaue Informationen geben, ob eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt oder nicht. Ist dies der Fall, kann der Anwalt oder die Anwältin für Erbschaftsteuerrecht überschlägig auch den anfallenden Betrag nennen. Einer Anwaltskanzlei für Erbschaftsteuerrecht kann außerdem die Aufgabe übertragen werden, den Kontakt zu den Finanzbehörden zu führen, damit keine weiteren diesbezüglichen Überraschungen entstehen. Sollte sich ein Erbe seiner Zahlungspflicht vollständig entziehen wollen, so ist es der Rechtsanwalt für Erbschaftssteuerrecht, der ihn vor dem Finanzgericht, an dem Tatbestände dieser Art verhandelt werden, kompetent vertritt. Gerade wenn Unternehmen größerer Art vererbt werden, kann es durch die meist entstehende Erbengemeinschaft zu den verschiedensten Klärungsgrundlagen kommen.