Infos zum Rechtsanwalt für Unternehmens- oder Betriebsnachfolge
Der Begriff „Unternehmens- oder Betriebsnachfolge“ ist rechtlich nicht klar definiert. Sowohl der Nachfolgeprozess, als auch seine Voraussetzungen, Ziele und Eigenheiten werden von diesem Rechtsbereich umfasst. Verschiedene Gründe können zu einer Unternehmensnachfolge führen: Krankheit, Tod, Alter. Ebenso sind verschiedene Arten der Übereignung möglich: Erbe, Kauf. Das Thema der Unternehmensnachfolge ist vermehrt bei mittelständischen Unternehmen zu finden. Wird im Konzern von einer Unternehmensnachfolge gesprochen, so handelt es sich eher um eine Veränderung in der Zusammensetzung des Betriebsvorstandes.
So wie es die unterschiedlichen Unternehmensformen gibt, so ist auch die Betriebsnachfolge verschiedenartig. In kleinen und mittelständischen Betrieben erfolgt die Nachfolge meist innerhalb der Familie. So kann bereits die Übergabe der Geschäftsleitung eines kleinen Betriebes die Nachfolge bedeuten, auch wenn das Eigentum noch nicht übertragen wird. Ist kein eigenes Kind, das den Betrieb fortführen kann, vorhanden, so wird in vielen Fällen ein Geschäftsführer eingesetzt, der für die Führung der Geschäfte verantwortlich ist. In seltenen Fällen werden auch zwei Geschäftsführer eingestellt: Einer für die Produktionsvorgänge, der andere für die eigentliche Geschäftsführung mit allen rechtlichen und finanziellen Aspekten.
Eine Voraussetzung der Betriebsnachfolge ist die Planbarkeit. Zumindest ist dies der Fall, solange die Übergabe zu Lebzeiten vorgenommen wird. Stirbt ein Firmeninhaber eines plötzlichen Todes, so geht das Eigentum des Unternehmens in die Hände seiner Erben über. Ist dies der ohnehin geplante Nachfolger, der den Betrieb weiterführen soll, ist davon auszugehen, dass er bereits, zumindest in Teilbereiche, eingearbeitet ist. Auch in diesem Fall wäre es möglich, vorübergehend einen Geschäftsführer zu engagieren, um die Produktion am Laufen zu halten.
Die unterschiedlichen Formen der Unternehmens- oder Betriebsnachfolge sind dem Rechtsanwalt für Unternehmens- oder Betriebsnachfolge bestens bekannt. So kann der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin für Unternehmens- oder Betriebsnachfolge sofort anhand der erhaltenen Informationen einschätzen, welche konkreten Aufgaben es zu bewältigen gilt. So gehört in diesen Bereich die Ausarbeitung eines Vertrages für einen Geschäftsführer oder aber für den Verkauf. Die Rechte und Pflichten beider Parteien werden aufgeführt. Wird es gewünscht, wird deren Einhaltung nach Vertragsabschluss durch die Rechtsanwaltskanzlei für Unternehmens- oder Betriebsnachfolge überwacht. Kommt es zum Unternehmensverkauf, so ist neben den vertraglichen Angelegenheiten auch die Überwachung des Bankkontos hinsichtlich des Zahlungseinganges eine Aufgabe für den Rechtsanwalt für Unternehmens- oder Betriebsnachfolge. In Folge sind ebenso die Eintragungen in die zuständigen Register bzw. bei den Unternehmensverbänden vorzunehmen.