Infos zum Rechtsanwalt für Stiftungsrecht
Wird in Deutschland von einer Stiftung gesprochen, so handelt es sich dabei um eine Institution, die mit einem Vermögen einem konkreten Zweck nachgeht. Dieser Zweck wurde vom Stifter festgelegt. Das Vermögen soll generell dauerhaft erhalten bleiben. Daher ist ein gutes Wirtschaften absolut notwendig. Auch wenn eine Stiftung verschiedene Rechtsformen einnehmen kann, sieht man als häufigste Form die privatrechtliche. Diese steht oft für eine gemeinnützige Organisation. Des Weiteren werden Stiftungen normalerweise für gemeinnützige Zwecke eingerichtet.
Es werden Stiftungen unterschieden, die a) Dritte fördern und b) zur Erfüllung des Stiftungszweckes Projekte durchführen. Stiftungen werden auf unbestimmte Zeit eingerichtet. Für gewöhnlich kann eine Stiftung eine Satzung aufweisen. In ihr können neben den Verhaltensweisen, die für eine Stiftung vorausgesetzt werden, auch die Gremien und Organe benannt werden, die zur Führung der Stiftung notwendig sind. Eine Stiftung bedarf in Deutschland, im Gegensatz zum Verein, keine Mitglieder. Jedoch unterliegt sie der Stiftungsaufsicht des Staates. Die Einrichtung einer Stiftung bedarf eines Geschäftsaktes.
In Deutschland kann eine Stiftung sowohl eine juristische Person (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts) oder aber in der Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige, unselbstständige, fiduziarische oder treuhänderische Stiftung) sein. Zudem besteht die Möglichkeit der Errichtung von stiftungsähnlichen Personen. Sie werden in der Rechtsform einer Stiftungs-AG, einer Stiftungs-GmbH oder eines Stiftungs-Vereins geführt.
Geregelt wird sowohl die Gründung als auch die Führung einer Stiftung durch das BGB. Ob es sich bei ihnen um eine gemeinnützige Stiftung handelt oder nicht, liegt sowohl in ihrem Zweck als auch in der Beurteilung der entsprechenden Finanzbehörde. Diese kann eine Befreiung der Abgaben gemäß Abgabenordnung aussprechen.
Der Rechtsanwalt für Stiftungsrecht ist der richtige Ansprechpartner, wenn sich ein Klient mit dem Gedanken trägt, eine Stiftung ins Leben zu rufen. Durch den Anwalt oder die Anwältin für Stiftungsrecht wird er über alle Notwendigkeiten informiert, die es zu erfüllen bedarf. Ebenso sollte man sich bereits im Vorwege über die Rechte und Pflichten aufklären lassen, die bei der Gründung einer Stiftung entstehen. Auch die Finanzierung will geklärt sein. Hierzu kann die Erstellung eines Finanzplanes große Dienste leisten. Eine wichtige Aufgabe bei der Gründung einer Stiftung ist die Meldung bei der zuständigen Steuerbehörde. Entsprechend ihres Bescheides wird die neue Stiftung als abgabepflichtig oder abgabebefreit eingestuft. Kommt es hierbei zu Missverständnissen, wird der Rechtsanwalt für Stiftungsrecht als Vertreter des Klienten die Klärung übernehmen. Kommt es zu laufenden Einnahmen der Stiftung durch Zuwendungen von Dritten, so kann eine Rechtsanwaltskanzlei für Stiftungsrecht mit deren Kontrolle und Überwachung beauftragt werden.