HERBORN (DAV). Wenn ein Autofahrer vor einer Einmündung den Blinker setzt und abbremst, dürfen andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass er tatsächlich abbiegt. Fährt der Betreffende dennoch weiter und verursacht einen Unfall, trifft ihn die alleinige Haftung. So entschied das Amtsgericht Herborn in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil.
In dem Fall hatte die Beklagte einen anderen Fahrer durch ein klassisches Täuschungsmanöver in die Irre geführt: Sie hatte rechts geblinkt, fast abgestoppt - und war dann doch plötzlich weiter gefahren, weil sie sich in der Straße vertan hatte. Dies führte im Kreuzungsbereich zur Kollision, weil der in ... weiter lesen