Frachtführer
Ein Frachtführer hat sich als gewerblicher Unternehmer, auf Grund eines Beförderungsvertrages, dazu verpflichtet, einen Transport durchzuführen. Dies kann auf der Straße, der Schiene, in der Luft, zur See oder auf einem Binnengewässer geschehen. Das Handelsgesetzbuch unterscheidet jedoch noch weiter. So gibt es den Frachtführer, den ausführenden Frachtführer sowie den nachfolgenden Frachtführer. Ihre Haftung ist gesamtschuldnerisch für die Transportdienstleistung, die sie ausführen. Der Spediteur ist gewissermaßen der Organisator eines Transportes. Tatsächlich wird er durch den sogenannten Selbsteintritt auch zum Frachtführer. Dadurch wird er zum ausführenden Frachtführer. Wird hinsichtlich des Frachtführers von Carrier gesprochen, handelt es sich um einen Luftfrachttransport. In der Seefracht gelten andere Begriffe und Vorschriften.
So werden See-Reedereien als Verfrachter bezeichnet. Ebenso gelten hier die rechtlichen Bestimmungen, die im 5. Buch des HGB, des Seehandelsrecht, aufgeführt sind. Als rechtlicher Vertreter einer Reederei ist der Kapitän anzusehen.
Handelt es sich um einen Transport mit einem einzigen Frachtführer, ist die Klärung eines Verlustes oder eines Schadens gemäß der Schadensregulierung, die durch den Transportvertrag zu Grunde zu legen ist, eine eher unkomplizierte Angelegenheit. Handelt es sich jedoch um einen Transport, bei dem es zu verschiedenen Umladungen mit diversen Frachtführern kommt, so kann sich die Sache bereits zu einer großen Problematik entwickeln. Gibt es hinsichtlich der Ansprüche an einen Frachtführer Unstimmigkeiten, da die Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, ist bei großen Sendungen oder wertvollen Waren ein Rechtsanwalt für Frachtführer die bestmögliche Hilfe. Der Anwalt für Frachtführer ist bestens mit den verschiedenen Transportvarianten vertraut, sodass er herausfiltern kann, welche Frachtführer regresspflichtig ist und wie das Recht des Mandanten zu erlangen ist.