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200 Euro Schadensersatz pro unerlaubter Textkopie im Internet
AG Hamburg, Urteil v. 23. Januar 2015 – 35a C 46/14
Dass das Kopieren von fremden Texten und deren unerlaubte Veröffentlichung ohne die Einwilligung des Urhebers auf der eigenen Website verboten ist, ist hinreichend bekannt. Aber was kostet dieser Urheberrechtsverstoß? Pro Text seien 200 Euro angemessen, so das AG Hamburg, das sich dabei auf den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) bezieht.
Auf der Internetseite www.dr-bahr.com sind regelmäßig Rechts-News zu finden, geschrieben vom Portalbetreiber und Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr. Als Urheber dieser Online-Texte hatte er die Nutzungsrechte unter anderem an den Zusammenfassungen der ... weiter lesen
Hamm (jur). Gerade im Internethandel wird eine Produktabbildung „als maßgeblicher Teil der Produktbeschreibung wahrgenommen“. Daher ist es irreführend, wenn nicht alle abgebildeten Teile zum Lieferumfang gehören, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag, 29. Oktober 2015, bekanntgegebenen Urteil zu Sonnenschirmen entschied (Az.: 4 U 66/15). Eine entsprechende Klarstellung müsse unmittelbar in der als Blickfang genutzten Abbildung erfolgen.
Ein hessisches Handelsunternehmen hatte Sonnenschirme für 135 Euro über die Internet-Handelsplattform „amazon“ angeboten. Die Abbildung zeigte einen aufgestellten Schirm mit Ständer, einschließlich der zur ... weiter lesen
Auch die einmalige unverlangte Werbung per Email an Gewerbetreibende ist unzulässig und kann zu einem Unterlassungsanspruch gegenüber dem Werbenden führen.
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 20.05.2009 (Az. I ZR 218/07) klargestellt, daß auch die unverlangte Zusendung von e-mails mit Werbung an Gewerbetreibende einen rechtswidrigen Eingriff in den sog. eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Unverlangt zugesandte Email-Werbung beeinträchtigt den Betriebsablauf mit organisatorischem Aufwand und ggfs. zusätzlichen Kosten. Teilweise wurde bislang ein rechtswidriger Eingriff jedenfalls bei einmaliger Zusendung einer Werbemail verneint (so auch AG Dresden, Urteil vom ... weiter lesen
Ein Vertrag kommt bekanntlich durch zwei inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen zustande. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bedürfen Willenserklärungen grundsätzlich keiner bestimmten Form. Verträge können daher unproblematisch mündlich, am Telefon, per E-Mail oder auch per Mausklick übers Internet zustande kommen. Davon ausgenommen sind bestimmte Willenserklärungen, bei denen das Gesetz ein besonderes Formerfordernis (z.B. Schriftform oder notarielle Beglaubigung) vorsieht.
Bei Verträgen, die mittels Brief, Mail, Telefon, Telefax oder Mausklick zustandekommen (Fernabsatuverträge) kann der Verbraucher grundsätzlich ohne Angabe von Gründen ... weiter lesen
Die Firma Universal Music GmbH lässt derzeit, vertreten durch die Hamburger Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel "Wir Sind Am Leben" der Künstlergrupep Rosenstolz verfolgen.
Der Musiktitel wird als Datei über P2P (Peer To Peer) - Internettauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten. Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Musiktitel auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen Titel zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß §19a UrhG.
Deshalb fordert die ... weiter lesen
Das absichtliche Betreiben einer Domain die einen Tippfehler aufweist ist möglicherweise rechtswidrig. Dies ergibt sich aus einer aktuellen BGH-Entscheidung.
Manche Inhaber von Domains versehen diese bewusst mit einem Tippfehler. Dabei geht es darum, dass sie mit der Wahl dieser Bezeichnung fremde Kunden von bekannten Marken auf ihre Seite locken wollen. Dabei hoffen sie, dass den jeweiligen Usern ein Tippfehler unterläuft, damit sie dann auf ihrer Webseite landen.
So war es auch in einem Fall, in dem ein die Tippfehler-Domain wetteronlin.de betrieben wurde. Wer diese Webseite aufrief, erlebte eine Überraschung. Er wurde automatisch auf eine Webseite gelenkt, auf der Werbung für mehrere private ... weiter lesen
Den Verbraucher trifft keine Verpflichtung zum Wertersatz, wenn er die online bestellte Ware zwar in Gebrauch genommen hat, dies aber lediglich zu (zulässigen) Prüfzwecken erfolgt ist
Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat sich in einer neuen Entscheidung vom 03.11.2010, VIII ZR 337/09 zu den Fragen des Rückgaberechts von Verbrauchern im Versandhandel erneut geäußert.
In dem vom BGH zu entscheidenden Fall machte der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, obwohl er den Kaufgegenstand - ein Wasserbett - ausgepackt und durch Befüllen mit Waser getestet hatte. Danach sandte er das Wasserbett zurück. Erstatten wollte der Verkäufer nicht den gesamten Kaufpreis, sondern nur den Preis ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Allein ein ungutes Gefühl oder ein „Kontrollverlust“ über eigene private Daten ist noch kein ersatzfähiger Schaden. Das hat am Mittwoch, 22. November 2023, das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zum Datenleck im Jahr 2021 bei Facebook entschieden; es wies insoweit zwei Klagen ab (Az.: 4 U 17/23 und 4 U 20/23).
Am Osterwochenende 2021 war bekanntgeworden, dass private Daten von weltweit 533 Millionen Facebook-Mitgliedern (heute Meta) im Darknet veröffentlicht wurden. Die Datensätze waren bereits ab 2018 abgegriffen worden, darunter Daten von rund sechs Millionen Menschen aus Deutschland. Damals waren bei Facebook die Handynummern von Facebook-Profilen unverschlüsselt zugänglich, was die Zusammenführung mit ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 06.09.2018 zum Aktenzeichen 16 W 27/18 entschieden, dass ein Betroffener von (möglicherweise) rechtswidrigen Inhalten, die über den Facebook-Messengerdienst verschickt wurden, keine gerichtliche Erlaubnis verlangen kann, dass ihm Facebook die Nutzerdaten des Versenders mitteilt. Nutzerdaten dürften an Betroffene nach § 14 TMG nur im Zusammenhang mit Inhalten von sozialen Netzwerken herausgegeben werden. Der Messenger diene dagegen dem privaten Austausch.
Im konkreten Fall verlangt eine Frau von Facebook die Auskunft über den Nutzer eines Messengers. Facebook betreibt neben der Website www.facebook.com auch einen Messenger-Dienst (Messenger). ... weiter lesen
Aktuell mahnen die Kanzleien Sasse & Partner, WeSaveYourCopyrights und Negele, Zimmer, Greuter, Beller erneut intensiv im Namen der Musik- und Filmindustrie ab. Die Abmahnungen sind dringend ernst zunehmen. Die abmahnenden Rechteinhaber können ihre angezeigten Unterlassungsansprüche bei Fristablauf per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht gegen den abgemahnten Anschlussinhaber durchsetzen. Zur Vermeidung der erheblichen Kosten auslösenden einstweiligen Verfügung ist daher ratsam, den geltend gemachten Unterlassungsanspruch fristgerecht prüfen zu lassen und ggf. durch Abgabe einer Unterlassungserklärung zu erfüllen. Dabei sollten man auf den Wortlaut der ... weiter lesen
„Abofallen" im Internet
Kein Vertrag, wenn auf die Kosten nicht deutlich erkennbar hingewiesen wird und Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei unberechtigten Ansprüchen
(LG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, 10 S 53/09) Urteil im Volltext: JurPC Web-Dok. 31/2010, Abs. 1 - 12
Häufig sind es die bekanntermaßen kostenlosen Programme (wie zum Beispiel Acrobat Reader von Adobe), bei deren Download plötzlich Kosten für den Nutzer entstanden sein sollen. Denn nach dem Download kommt die Rechnung und bei Nichtzahlung meist mehrere Inkassoschreiben. Es wird der Abschluß eines ein- oder mehrjährigen Vertrages behauptet, der den Nutzer zur Zahlung einer Jahresgebühr ... weiter lesen
München (jur). Eine ursprünglich erteilte Einwilligung in den Erhalt von E-Mail-Werbung in Form eines Newsletters muss nicht immer und ewig gelten. Hat der Abonnent eines Golf-Newsletters seit vier Jahren seinen Account bei dem Anbieter nicht mehr genutzt und auch keine E-Mails mehr erhalten, ist bei einer erneuten Newsletter-Zusendung hierfür eine erneute Einwilligung des Empfängers nötig, entschied das Amtsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 14. Februar 2023 (Az.: 161 C 12736/22).
Der Kläger war Mitglied eines Golf-Clubs. Er abonnierte am 11. August 2015 den kostenlosen Newsletter der golf.de-Internetseite. Dieser umfasste Informationen zum Golfsport wie etwa zur Ausrüstung oder auch zu ... weiter lesen