Abmahnung Impressum
Eine Abmahnung Impressum, die Webseitenbetreiber unter Umständen erhalten können, ist zumeist eine Angelegenheit, die schnell bereinigt werden kann. Gerade, wenn es um die Betreiber privater Webseiten geht, wird hier wohl eine Abmahnung Impressum eher weniger häufig vorkommen. Anders bei Unternehmensseiten, wo dieses Vergehen ebenfalls als Ordnungswidrigkeit verstanden wird und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden kann. Geregelt ist dieser Sachverhalt in Paragraf 16 Absatz 3 des Telemediengesetzes, sowie in Paragraf 5 Absatz 1 TMG , bei vorsätzlicher Handlung, Paragraf 6 Absatz 2 1 TMG.
Unlauterer Wettbewerb?
Im dem Fall, dass die Unvollständigkeit oder die falschen Angaben im Impressum zu einem gesetzlich nicht befürworteten Wettbewerbsvorteil führt, also wettbewerbsrechtlich relevant ist, sagt das Gesetz eindeutig ja. Eine Abmahnung Impressum kommt in aller Regel nicht von Ungefähr. Möchte man finanzielle Nachteile vermeiden, sollte unbedingt zügig reagiert werden. Doch auch hier gilt es, keine vorgefertigten Schuldgeständnisse zu unterzeichnen. In erster Linie gilt es Ruhe zu bewahren. Der Streitwert eines solchen Vergehens vor Gericht beträgt in aller Regel nicht mehr als 5000 Euro. Eine außergerichtliche Einigung ist zumeist von beiden Seiten gewünscht. So ist es in vielen Fällen ausreichend, das Impressum entsprechend der Mängelklage auszubessern beziehungsweise zu ergänzen.
Welche Gründe können vorliegen für eine Abmahnung Impressum?
Die meisten Gründe sind an sich lapidar, können aber in größerem Zusammenhang durchaus wirtschaftliche Nachteile generieren. So kann im Impressum die Telefonnummer fehlen. Nach Auffassung des OLG Köln ist sie notwendig, das OLG Hamm hält sie im Zeitalter der E-Mails für entbehrlich. Es sollte ein Verantwortlicher angegeben sein. Fehlen könnte bei gewerblichen Webseiten auch die Angabe der Aufsichtsbehörde. Dies stellt nach Auffassung der Gesetzgeber einen Bagatellverstoß dar. Auch die fehlende Angabe der Handelsregisternummer scheidet die Geister der Juristen.