Abmahnung Filesharing
Eine Abmahnung wegen Filesharings sollte man nicht nachlässigerweise auf die leichte Schulter nehmen. Die Anwaltskanzleien, welche die Briefe versenden, vertreten zumeist Medienriesen wie z.B. die TwentiethCenturyFox. Eine solche Abmahnung Filesharing ist eine durchaus ernst zu nehmende Angelegenheit. Reagiert man nicht oder auch lediglich zu spät – die Fristen sind meist sehr kurz – riskiert man eine gerichtliche Unterlassungsverfügung.
Abmahnsumme und Rechtsanwaltsgebühr – Unterlassungserklärung
Hat man eine Abmahnung Filesharing erhalten, sollte man nicht lange zögern und eine Anwaltskanzlei kontaktieren. Die gegnerische Rechtsanwaltskanzlei wird in aller Regel die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung fordern, meist impliziert die vom gegnerischen Rechtsanwalt formulierte Erklärung jedoch auch ein weitgehendes Schuldeingeständnis. Darum sollten man die vorgefertigte Erklärung nach Möglichkeit nicht signieren, sondern vielmehr eine modifizierte Fassung verwenden, die keinerlei Schuldgeständnis beinhaltet und auch keine Kosten anerkennt, sondern lediglich die Unterlassung bestätigt. Dieses ist ja auch der erklärte Wille des Abmahners. Trotzdem summieren sich die Kosten für den Schadensersatz, der dann mit mehreren Hundert Euro noch „im Rahmen“ ist mit denen für die Rechtsanwaltsgebühren. Der Inhaber der streitigen Rechte hat Anspruch auf diesen Schadenersatz als auch auf die Erstattung seiner Rechtsanwaltsgebühren.
Was ist zu tun, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist?
Wenn kein Grund für die Abmahnung Filesharing vorliegt, man sich keiner Schuld bewusst ist, besteht die Möglichkeit, sich für das Nichtbezahlen zu entscheiden. In diesem Fall ist damit zu rechnen, weitere Mahnschreiben, unter Umständen gerichtliche Bescheide zu erhalten. Diesen Mahnbescheiden des Gerichts sollte man widersprechen, die ersteren Mahnbriefe kann man abheften. Beauftragt der Gläubiger ein Inkassounternehmen, so ist der Inkassoforderung einmalig zu widersprechen. Beim Filesharing durch unbefugte Nutzer, wie z.B. Kinder, gelten gesonderte Regeln. Um allerdings größeren Schaden zu vermeiden, ist es stets angebracht, sich beim Erhalt einer Abmahnung Filesharing Rat bei einem Anwalt einzuholen, auch wenn man sich keiner Schuld bewusst ist.