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In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ging es um das Recht zum Rücktritt vom Kauf eines Autos.
Der Kläger war daran interessiert, dass der PKW auch mit sogenanntem Biodiesel (Raps-Methylester) betrieben werden könne. Er hatte deshalb Wert darauf gelegt, dass die uneingeschränkte Tauglichkeit des Fahrzeugs für den Betrieb mit Biodiesel in den Kaufvertrag aufgenommen wurde, was dann auch geschah.
Etwa vier Monate nach Übergabe des Fahrzeugs übermittelte der Vertragshändler dem Kläger eine Mitteilung des Herstellers, wonach die Verwendung von Biodiesel nicht zulässig sei. Es bestehe das Risiko, dass später Motorlaufprobleme entstünden. Auf Nachfrage des Klägers beim Vertragshändler teilte ihm dieser einige ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Vom Kauf eines Gebrauchtwagens mit neuem TÜV beim Autohändler können die Kunden zurücktreten, wenn die TÜV-Plakette wegen unzureichender Verkehrssicherheit gar nicht hätte erteilt werden dürfen. Die Kunden müssen in solchen Fällen dem Händler auch nicht die Gelegenheit zur Nachbesserung geben, urteilte am Mittwoch, 15. April 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 80/14).
Er gab damit einer Autofahrerin aus Niedersachsen recht. Sie hatte 2012 einen 13 Jahre alten Opel Zafira für 5.000 Euro gekauft. Laut Kaufvertrag sollte der Wagen zuvor eine neue TÜV-Plakette bekommen.
Die Plakette war dann auch am Nummernschild angebracht, ... weiter lesen
Kurzfassung
Die Garden sind die Prunk-Stücke in den gleichnamigen Sitzungen: ohne Gardeauftritt sind Faschingsveranstaltungen kaum denkbar. Dabei beeindrucken die Tänzerinnen nicht nur durch synchronen Schritt, sondern auch durch die farbenfrohen, passgenauen Kostüme. Umso schlimmer, wenn Letztgenannte nicht mit den Gardemaßen übereinstimmen.
Das berechtige die Besteller, den Kostümerwerb rückgängig zu machen, befand das Landgericht Coburg (bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg) auf die Klage eines Karnevalvereins hin. Folge: die Garde-Schneiderin muss nun 17 Kostüme zurücknehmen und zwei Drittel des Preises von knapp 12.000,- DM rückerstatten.
Sachverhalt
Der klagende Karnevalverein wollte seine Garde ... weiter lesen
Zur Frage der Mangelhaftigkeit einer Couchgarnitur und eines Polstersitzes
Manchen stören Falten nicht nur im menschlichen Gesicht, sondern auch auf Polstermöbeln. Doch auch bei letztgenannten gilt sinngemäß: was das eine alt macht, macht das andere erst interessant.
Mit dem Faltenwurf von Couch und Polstersitz hatten sich das Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg zu befassen – deshalb hatten sich nämlich Käufer und Verkäufer überworfen. Der Käufer klagte schließlich den Kaufpreis von ca. 8.000.- DM ein. Für diesen Betrag hatte er bei der Beklagten, einem Möbelhaus, die beiden Polstermöbel der gehobenen Qualitätsklasse erworben.
Was ihm anfangs noch als Schnäppchen erschienen war – es handelte sich um ... weiter lesen
Zur Frage der Haftung des privaten Verkäufers eines über das Internet angebotenen gebrauchten Fahrzeuges für angeblich verschwiegene Vorschäden
Kurzfassung
Hat der Veräußerer eines gebrauchten Pkw`s die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, haftet er für später entdeckte Schäden nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat. Sonst kann er von dem Käufer nicht in Anspruch genommen werden.
So entschied nun das Landgericht Coburg und wies die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises nebst diverser Kosten von 8.000 € ab. Der Käufer habe nicht nachweisen können, dass der Verkäufer einen reparierten Unfallschaden arglistig verschwiegen habe.
Sachverhalt
Die beklagte Verkäuferin bot ihren ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Käufer eines Vorführwagens wegen zahlreicher, vom Verkäufer jeweils kostenlos behobener Mängel dennoch den Kauf rückgängig machen darf
Kurzfassung
Vom „Fun“-Auto zum „Frust“-Wagen: Mehrmals muss der soeben erworbene Bolide in die Werkstatt. Dort werden die aufgetretenen Fehler allerdings stets anstands- und kostenlos beseitigt. Will der Käufer in einem solchen Fall trotzdem den Vertrag rückabwickeln, hat er die behauptete erhöhte Fehleranfälligkeit des Fahrzeugs nachzuweisen.
In dem vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedenen Fall war einem Käufer eines teueren Autos gerade dies nicht gelungen. Seine Klage gegen den Autohändler auf Rückzahlung des Kaufpreises von rund 78.500 € gegen ... weiter lesen
Der u.a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Kraftfahrzeughändler für einen Unfallschaden haftet, der durch einen mangelhaften (hier: überalterten) Reifen an einem verkauften Gebrauchtwagen entstanden ist.
Die Beklagte, eine Ferrari-Vertragshändlerin, hatte im Sommer 1998 an dem Ferrari-Sportwagen eines Kunden neue Reifen montiert, die sie zu diesem Zweck von einer Reifenhändlerin bezogen hatte. Einige Monate später nahm sie den PKW, der in der Zwischenzeit nur etwa 2.000 km gefahren war, zurück und verkaufte ihn im Dezember 1998 an eine andere Kundin weiter. Im August 1999 kam es auf der Autobahn zu einem Unfall, bei dem der ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein noch nicht gefahrener, aber 18 Monate alter Pkw als „Neufahrzeug“ gilt
Kurzfassung
Auch nach 18 Monaten kann ein nicht gefahrenes Auto als „Neuwagen“ verkauft werden. Voraussetzung: Der Pkw ist ausschließlich aus Neuteilen hergestellt worden und durch die Standzeit nicht mangelhaft geworden.
Das entschied das Landgericht Coburg, jetzt bestätigt durch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg, und wies die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises von knapp 30.000,- € ab. Die Zusicherung „Neuwagen“ sei gerade nicht mit „fabrikneu“ gleichzusetzen, so dass das Alter nicht schade.
Sachverhalt
Der Kläger hatte bei einem Autohaus eine neue Limousine ... weiter lesen
Der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ab wann ein als Neufahrzeug verkauftes Kraftfahrzeug nicht mehr als "fabrikneu" anzusehen ist, wenn in dem Zeitraum, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, ein Modellwechsel stattgefunden hat. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall ging es um den Kauf eines Pkw mit der Typenbezeichnung 523i der 5er-Reihe der Marke BMW bei der Beklagten, einer BMW-Vertragshändlerin. An dieser Reihe hatte BMW im Spätsommer 2000 eine sogenannte "Modellpflege" vorgenommen, die u.a. zur Folge hatte, daß das von der Klägerin erworbene Modell 523i nicht mehr hergestellt wurde.
Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Sachmangel "unerheblich" im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann.
Der Kläger begehrt von dem beklagten Autohaus die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen zum Preis von 29.953 € erworbenen Neuwagen. Nach der Übergabe des Fahrzeugs machte er verschiedene Mängel geltend, unter anderem Fehlfunktionen des akustischen Signals und das völlige Fehlen des optischen Signals der Einparkhilfe. Wegen der Mängel suchte er wiederholt das Autohaus der Beklagten und eine andere ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Kaufrecht
Informationen zum Sachverhalt:
Das Oberlandesgericht Bamberg hat jüngst in zwei ähnlich gelagerten Fällen zur Offenbarungspflicht von Mängeln beim Immobilienerwerb Stellung genommen. In dem einen Fall ging es um unangenehme, in unterschiedlichen zeitlichen Intervallen auftretende Geruchsbelästigungen, die von einem technisch unzureichend angelegten (zu wenig Gefälle, zu geringer Durchmesser) Abwasserkanal im Keller eines Mehrfamilienwohnhauses ausgingen. Im zweiten Fall handelte es sich um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall der Westseite eines Einfamilienhauses. Beide Mängel waren bei einmaliger und oberflächlicher Besichtigung für den Laien ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hauskäufer müssen aufpassen, dass sie bei der Besichtigung nicht in eine Falle tappen. Denn der Verkäufer kann dann mündlich von Eindrücken abrücken, die zuvor durch die schriftliche Beschreibung geweckt wurden, wie aus einem am Donnerstag, 14. August 2014, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervorgeht (Az.: V ZR 55/13). Wenn der Verkäufer solche Aussagen behauptet, liegt danach die Beweislast letztlich beim Käufer.
Im Streitfall war ein Haus im Münsterland mit einer Wohnfläche von 125 Quadratmetern beworben worden. Mitgerechnet wurden dabei zwei Kellerräume mit zusammen 32 Quadratmetern. Diese hatten allerdings eine ... weiter lesen