Infos zum Rechtsanwalt für Verbraucherkreditrecht
Das Verbraucherkreditgesetz gehört zu den Gesetzen, die den Schutz des Verbrauchers im Auge haben. Der rasanten Entwicklung des Kreditmarktes soll somit Sorge getragen werden. Das eigentliche Verbraucherkreditgesetz wurde zum Januar 2002 aufgehoben und durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ersetzt. Dadurch wird das Recht der Verbraucherdarlehensverträge durch das BGB geregelt. Dies gilt für alle bis dahin und seit dem abgeschlossenen Verträge. Voraussetzung hierfür ist der Umstand, dass es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt, wie es bei einem Darlehen üblich ist.
Neben einigen modernen Neuerungen innerhalb des Darlehenwesens haben auch EU-Vorschriften für die Anpassung der Richtlinien für Verbraucherkredite geführt. Neben den Darlehen gehören auch Leasingverträge, Teilzahlungsvereinbarungen sowie Zahlungsaufschübe zu den Maßnahmen, die mit diesem Gesetz geregelt werden. Letztlich wurde auch die Immobilien-Finanzierung in diesen Rechtsbereich aufgenommen. Auch hier sind diverse Neuerungen zu verzeichnen. Nach der Neuerung sind die gültigen Rechtsnormen in den nachfolgenden Paragraphen zu finden:
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§§ 491 – 498 BGB: Verbraucherdarlehen. In diesen Paragraphen wird einzeln und eindeutig dargelegt, wie der Abschluss eines Verbraucherdarlehens vor sich zu gehen hat. Sowohl die Informationspflicht vor Abschluss eines Kreditvertrages als auch die Widerrufsbelehrung werden explizit erklärt. Aus den Erklärungen geht hervor, dass dem Kreditnehmer grundsätzlich ausreichend Zeit zu geben ist, diese Informationen auch zu verstehen bzw. Rückfragen zu stellen. Selbiges gilt für die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen.
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§§ 499 – 506 BGB: sonstige Finanzierungshilfen wie Zahlungsaufschübe, Finanzierungsleasing, Teilzahlungsgeschäfte, Ratengeschäfte.
In der heutigen Zeit werden schnell Verbraucherkredite vergeben. Doch nicht immer ist der Verbraucher so gut über die Rechte und Pflichten dieses Vertrages aufgeklärt worden, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Bereits im Vorwege kann hier der Rechtsanwalt für Verbraucherkreditrecht helfen. Der Anwalt bzw. die Anwältin für Verbraucherkreditgesetz informiert den Klienten darüber, welche Rechte und Pflichten tatsächlich entstehen, wenn ein derartiger Vertrag unterzeichnet wird. Nicht jeder Verbraucher ist in der Lage, die Tragweite des Vertrages tatsächlich aufzunehmen – egal, wie intensiv die Aufklärung durch den Kreditgeber ist. Hier „übersetzt“ der Rechtsanwalt für Verbraucherkreditgesetz den Vertrag in „normal-verständliches“ Deutsch. Kommt es nach Vertragsabschluss tatsächlich zu Unregelmäßigkeiten, ist es die Aufgabe der Anwaltskanzlei für Verbraucherkreditrecht zwischen dem Klienten und dem Kreditgeber zu vermitteln. Letztlich soll erreicht werden, dass die Angelegenheit im Interesse beider Parteien zufriedenstellend geregelt wird. Ist dies nicht möglich, wird die Angelegenheit vor dem Finanzgericht verhandelt werden müssen. Auch hier sind es die Rechtsanwälte für Verbraucherkreditrecht, die den Mandanten vor Gericht vertreten und die bestmögliche Lösung zu erreichen versuchen.