Infos zum Rechtsanwalt für AGB-Recht
AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie werden, oft als vorformulierte Vertragsbedingungen, von einer Vertragspartei an die andere gestellt. Sie können sowohl als das bekannte Kleingedruckte in den Vertrag integriert sein oder als eigene Urkunde bzw. Informationsblatt separat ausgehändigt werden. Die Verwendung der AGB's wird durch das BGB §305ff geregelt. Auch ihre Einschränkungen sind hier zu finden. Die im Privatrecht geltende Privatautonomie weist Regelungen der verschiedenen Vertragstypen vor. Eine Ergänzung bzw. Abweichung kann vorgenommen werden. Ist es gesetzlich festgelegt, darf eine Änderung nicht vorgenommen werden. AGB's ermöglichen durch die vorformulierten Klauseln einen beschleunigten und standardisierten Vertragsabschluss, was in den meisten Fällen im Interesse beider Parteien liegt. Für gewöhnlich befassen sie sich mit dem Schuldrecht sowie der Risikoverteilung, meist zu Gunsten der anwendenden Vertragspartei. Dadurch kann ein Ungleichgewicht zugunsten des Anbieters entstehen. Dieser hofft auf die Unwissenheit bzw. Leichtgläubigkeit des anderen Vertragspartners, um seine persönlichen Interessen durchzusetzen. Tatsache ist jedoch, dass individuelle Absprachen vor den AGB's Vorrang haben. Hierzu wurde das Instrument der Inhaltskontrolle ins Leben gerufen. Im Zweifelsfalle kann also ein Vertrag auf seine tatsächliche Gültigkeit geprüft werden. In diesem Bereich entstehen die häufigsten Komplikationen.
Leider kommt es in Hinblick auf das Kleingedruckte immer wieder und sogar immer häufiger zu Missverständnissen sowie Falschauslegungen. Ein Rechtsanwalt für AGB-Recht kann Ihnen hier helfen, Licht ins Dunkel zu bringen und gleich von Anfang an rechtssichere AGBs zu erstellen. Da nicht nur §305ff des BGB, sondern auch der §133 und §157 zur Anwendung kommen, ist das Beauftragen eines Anwaltes für AGB-Recht oft die sicherste Art mit diesem Problem umzugehen. Sie werden intensiv über die Besonderheiten Ihres Vertrages aufgeklärt. Des Weiteren wird der kompetente Anwalt Sie direkt darüber aufklären, welche Möglichkeiten zur Klärung naheliegen bzw. wie die Aussichten auf einen positiven Ausgang sind. Bei der Wahl des passenden Rechtsanwaltes ist es ferner sinnvoll darauf zu achten, dass er sowohl das direkte Fachgebiet, also AGB-Recht, als auch die damit einhergehenden Fachgebiete abdeckt wie beispielsweise Verbraucherrecht, Vertragsrecht, Widerrufsrecht, Produkthaftungsrecht oder auch Haftungsrecht. So kann sichergestellt werden, dass der Anwalt auch bei rechtlichen Problemen, die sich aus dem AGB-Recht ergeben können, eine fachkundige Beratung bieten kann.