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Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Wie aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervorgeht, gilt dieser Grundsatz auch bei Autorennen.
Kläger und Beklagter waren beide Teilnehmer einer auf dem Hockenheimring veranstalteten "Geschwindigkeitsprüfung". Während des Wettbewerbs versuchte der Beklagte mit seinem Fahrzeug in einer Kurve das Fahrzeug des Klägers links zu überholen. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und drehte sich auf die Fahrbahn zurück. Es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Das ... weiter lesen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 25.04.2017 zum Aktenzeichen 11 BV 17.33 entschieden, dass der Führerschein (bzw. rechtlich korrekt: die Fahrerlaubnis) nicht weggenommen werden darf (rechtlich korrekt: entzogen werden darf), wenn ein Autofahrer einmalig bekifft sein Auto gefahren ist, also mit THC im Blut (THC = Tetrahydrocannabinol, zählt zu den psychoaktiven Cannabinoiden und ist der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis)).
Die Behörde hat im konkreten Fall einen bekifften Autofahrer angehalten und ihn zu einer Ordnungswidrigkeit und einem einmonatigen Fahrverbot belegt.
Zusätzlich hat die Führerscheinstelle dem Autofahrer seine ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Wer sich zum Training in ein professionelles Fitness-Studio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen daher hohe Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden für Schäden, entschied das Landgericht Coburg am 3. Februar 2009 (AZ: 23 U 249/06).
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall besuchte der Kläger regelmäßig das Fitness-Studio des Beklagten. Als er einmal 90 Kilogramm zum Ziehen auf ein Rückenzuggerät auflegte, hielt dem das Stahlseil nicht stand: Es riss, die Gewichte krachten herunter und der Kläger wurde von der metallenen Querstange am Kopf getroffen. Er erlitt eine ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem Auffahrunfall ist nicht von vornherein der Auffahrende immer Schuld, wie viele Autofahrer zu Unrecht vermuten. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und beziehen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 2. März 2006 (Az.: 3 U 220/05).
Ein Autofahrer war auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug aufgefahren. Der Fahrer dieses Fahrzeugs war an einer Ampel bei Grün angefahren, hatte dann aber gebremst, weil er nach eigenen Angaben eine sich nähernde Straßenbahn gesehen hatte. Die Straßenbahn hielt allerdings an einer an der Kreuzung befindlichen Haltestelle.
Das Gericht sah in diesem Verhalten eine Behinderung des Verkehrsflusses, da er ohne für den ... weiter lesen
I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick
Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet
a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung,
b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen
Bei einem Rotlichtverstoß von über 1 Sekunde spricht man von einem qualifiziertem Rotlichtverstoß. Darauf folgt ein Monat Fahrverbot, 4 Punkte im Verkehrszentralregister sowie 200,00 € Bußgeld. Im vorliegenden Fall aus dem Jahre 2009 zeigte die Ampel bereits über sieben Sekunden Rotlicht. Die Frage war, wie ist der Betroffene bei einem solchen Verstoß zu bestrafen! Dieser Verstoß veranlasste das Amtsgericht Tiergarten dazu, das Bußgeld und das Fahrverbot drastisch zu erhöhen. Das Urteil hatte vor dem Kammergericht jedoch keinen Bestand. Die in der geltenden Fassung des Bußgeldkataloges vorgesehene Regelbuße ist gegenüber so genannten einfachen ... weiter lesen
Dresden (DAV). Ist ein Fahrlehrer bei einer Fahrschulfahrt betrunken, so wird er nur bestraft, wenn der Fahrschüler das Auto nicht selbstständig steuern kann. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. Dezember 2005 (AZ.: 3 Ss 588/05) hervor.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) schildert den Fall, in dem ein Fahrlehrer bei einer Überlandfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,49 Promille aufwies. Die Fahrschülerin, die schon 20 Fahrstunden Fahrpraxis hatte, absolvierte die Fahrt beanstandungsfrei. Der Fahrlehrer wies sie nur darauf hin, nicht zu weit rechts zu fahren. Das Amtsgericht hatte den Fahrlehrer als Vorinstanz wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer ... weiter lesen
Hohe BAK allein reicht für Vorsatzannahme nicht aus:
In seinem Beschluss vom 16.02.2012 ( 3 RVs 8/12 ) hatte das OLG Hamm sich mit dem Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) zu beschäftigen. Der Fahrzeugführer eines PKW wird nach § 316 bestraft, wenn er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr fahrtüchtig ist. Für die Annahme der Fahruntüchtigkeit unterscheidet man zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird ab einem BAK-Wert von 1,1 Promille angenommen. Für eine relative Fahruntüchtigkeit genügt schon ein BAK-Wert von 0,3 Promille, wenn zusätzlich noch alkoholbedingte ... weiter lesen
HAMM (DAV). Auch bei Werten von unter 1,1 Promille - wie häufig am Morgen nach einem durchzechten Abend nachweisbar - riskiert ein angetrunkener Autofahrer seinen Versicherungsschutz. Dies folgt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Bei Werten ab 1,1 Promille gilt die Vermutung, dass der Alkoholkonsum für den Unfall kausal war. Bei Werten darunter müssen immer noch weitere Umstände dazu kommen.
In dem Fall hatte eine Versicherung einem Autofahrer den Haftpflicht-Versicherungsvertrag gekündigt. Der Mann war morgens auf gerader Strecke von der Fahrbahn abgekommen und hatte auf dem Grünstreifen ... weiter lesen
Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit? Strafrecht oder Bußgeldkatalog? Diese Fragen beschäftigen jeden Alkoholsünder, nachdem er ins Röhrchen gepustet hat. Zu Recht! Denn die juristischen Folgen unterscheiden sich erheblich.
Liegt eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 - 1,1 Promille vor und sind keine durch den Alkohol mitbedingten sogenannten Ausfallerscheinungen wie z. B. Schlangenlinienfahren, Kurvenschneiden, ein Rotlichtverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Straßenverkehrsgefährdung oder ein Unfall vorhanden, liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße zwischen 250 und 750 €, 4 Punkten in der ... weiter lesen
(DAV). In der der Urlaubszeit ist es mal wieder soweit. Die Urlauber versuchen, so schnell wie möglich ihr Reiseziel zu erreichen und überanspruchen dabei ihren Körper, ohne an die rechtlichen Konsequenzen zu denken. Wer am Steuer aber Anzeichen von Müdigkeit verspürt, sollte unbedingt eine Pause einlegen: Bei einem Unfall, den ein Fahrer wegen eines sog. Sekundenschlafes verursacht, besteht die Gefahr, daß er seine Schäden nicht von der Kaskoversicherung ersetzt bekommt. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 20 U 99/97) hingewiesen, wie die Deutsche Anwaltauskunft in Bonn informiert.
Die Richter bezeichneten das Einnicken am Steuer - beispielsweise bei nächtlicher monotoner Autobahnfahrt - als "besonders schweren ... weiter lesen
Bamberg/Berlin (DAV). Eine Freisprecheinrichtung ist kein Telefon. Wer also beim Telefonieren im Auto lediglich eine Freisprecheinrichtung kurzfristig hält, kann nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Handys scheidet aus. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 5. November 2007 (AZ: 3 Ss OWi 744/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Der Autofahrer hatte eine Freisprecheinrichtung installiert. Als es bei einem durch die Freisprecheinrichtung angenommenen Telefonat zu einer Funktionsstörung kam, nahm der Fahrer an einer roten Ampel die Freisprecheinrichtung kurzfristig in die Hand, hielt sie an sein Ohr und ... weiter lesen