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Berlin (DAV). Bei einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr muss die Polizei darauf achten, dass bei dem kontrollierten Autofahrer zwischen dem letzten Schluck Alkohol und der Atem-Kontrolle mehr als 20 Minuten vergangen sind. Nur dann sind Schwankungen zwischen Atemalkohol- und Blutalkoholkonzentration zu vernachlässigen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam und weist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. Mai 2006 hin (AZ.: 1 Ss 32/06). Eine Autofahrerin hatte bei der Kontrolle angegeben, sie habe zuletzt vor zweieinhalb Stunden Alkohol getrunken. Die Polizeibeamten verzichteten daher auf die nötige Wartezeit. Die Messung ergab dann etwa 0,6 Promille ... weiter lesen
Alkoholfahrt ist nicht gleich Alkoholfahrt. Unter Umständen kann auch bei absoluter Fahruntüchtigkeit trotz Alkoholfahrt von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden. So entschied das Amtsgericht Westerstede mit seinem Urteil vom 10. April 2012. Hier hat der Kraftfahrer bei absoluter Fahruntüchtigkeit sein Kraftfahrzeug von einem Behindertenparkplatz umgeparkt. Die Fahrtstrecke betrug hier 25 m. Das Gericht hat hier lediglich ein dreimonatige Fahrverbot verhängt. Aus den Gründen: …Zu Gunsten des Angeklagten war seine geständige Einlassung zu berücksichtigen und dass er bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis ist ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer aus einer Ausfahrt kommt, muss besonders vorsichtig sein. Der fließende Verkehr hat Vorrang. Für die Einordnung als „Ausfahrt“ kommt es auf die äußeren Merkmale an. So führt eine „Ausfahrt“ im Gegensatz zu einer „Straße“ zu einem Grundstück oder Parkplatz und trägt keinen Straßennamen, entschied das Oberlandesgericht München am 6. Februar 2009 (AZ: 10 U 4845/08). Bei dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall ging es um die Frage, ob die Klägerin Vorfahrt hatte. Beim Verlassen des Parkplatzes eines Altenheims kollidierte sie mit einem auf der Straße fahrenden Fahrzeug. Die Frau meinte, sie sei vorfahrtsberechtigt gewesen, da sie für den anderen ... weiter lesen
Auch Fahrrad mit Hilfsmotor darf rote Ampel nicht umfahren Wer mit seinem Fahrrad mit Hilfsmotor eine Lichtzeichenanlage umfährt, muss mit einer empfindlichen Geldbuße und mit einem Fahrverbot rechnen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem heute bekannt gewordenen Beschluss entschieden. Ein Mann aus Lüdenscheid hat eine Geldbuße von rund 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt bekommen. Er hatte sich mit seinem Fahrrad mit eingeschaltetem Hilfsmotor einer Kreuzung genähert. Die Ampel stand für seine Fahrtrichtung auf „Rot“. Er wollte rechts abbiegen. Deshalb hielt er vor der Ampel nicht an, sondern fuhr über den abgesenkten Bordstein auf den Gehweg, bog auf diesem rechts ab und fuhr dann auf der Straße ... weiter lesen
Mannheim (jur). Wegen ihres Turbans dürfen männliche Anhänger der Sikh-Religion nicht generell ohne Helm Motorrad fahren. Darüber können die Kommunen nach eigenem Ermessen entscheiden, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Montag, 4. September 2017, zugestellten Urteil betont (Az.: 10 S 30/16). Danach müssen die Kommunen dabei aber eine klare Linie fahren und das Grundrecht der Religionsfreiheit berücksichtigen. Der Kläger lebt in Konstanz. Er ist Anhänger des Sikhismus, einer monotheistischen Religion, die im 15. Jahrhundert in Indien entstand. Nach den Glaubensregeln müssen getaufte männliche Sikhs (sogenannte Amritdhari) in der ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Verkehrssicherungspflicht Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger hat sich auf einer als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hat geltend gemacht, dass die Rampe die notwendige Rutschfestigkeitsstufe besitze und der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes „Auf eigene Gefahr“ wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg: Der zur Entscheidung zuständige 1. Zivilsenat hat die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einer Tankstelle rückwärts fährt, den trifft nur eine allgemeine und keine erhöhte Sorgfaltspflicht. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 11. Dezember 2006 (Az: Ss (Owi) 650/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Betroffene wartete an einer Zapfsäule. Als er merkte, dass er sich an einer Säule für LKW angestellt hat, setzte er zurück und kollidierte aus Unachtsamkeit mit einem etwa fünf bis sechs Meter hinter ihm stehenden LKW. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 60 EUR. Gegen das Urteil wendet er sich mit der Begründung, dass lediglich ein einfacher Verstoß gegen die allgemeine ... weiter lesen
Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit? Strafrecht oder Bußgeldkatalog? Diese Fragen beschäftigen jeden Alkoholsünder, nachdem er ins Röhrchen gepustet hat. Zu Recht! Denn die juristischen Folgen unterscheiden sich erheblich. Liegt eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 - 1,1 Promille vor und sind keine durch den Alkohol mitbedingten sogenannten Ausfallerscheinungen wie z. B. Schlangenlinienfahren, Kurvenschneiden, ein Rotlichtverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Straßenverkehrsgefährdung oder ein Unfall vorhanden, liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße zwischen 250 und 750 €, 4 Punkten in der ... weiter lesen
Häufig werden Geschwindigkeitsverstöße dadurch festgestellt, dass die Polizeibeamten mittels eines Tachometers in einem gleichbleibenden Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und in diesem Zuge die Geschwindigkeit feststellen. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertes Messverfahren, da die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessung entscheidend davon abhängt, dass der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug konstant bleibt. Neben der Beachtung des Abstandes sind außerdem Feststellungen zur Länge der Messstrecke, der Justierung des Tachometers bzw. des mobilen Messgerätes sowie zur ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Weicht ein Autofahrer einem Reh aus, muss bei einem Unfall die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. So urteilte das Amtsgericht München am 11. Juli 2008 (AZ ? 345 C 3874/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Eine junge Frau fuhr am späten Abend auf einer Landstraße durch ein Waldgebiet. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich ein Reh am rechten Fahrbahnrand. Um dem Tier auszuweichen, zog die Fahrerin den Wagen nach links. Der Wagen schleuderte und landete im Unterholz. Am Auto entstand ein Sachschaden von rund 4.500 Euro. Der Eigentümer des Fahrzeugs, der Vater der jungen Frau, erwartete, dass seine Teilkaskoversicherung den Schaden ersetzen würde. Die ... weiter lesen
„Nichts wie weg!" Immer mehr Kraftfahrer entfernen sich im Anschluss an einen Unfall nach einer zu kurzen Wartezeit zu Fuß oder mit ihrem Fahrzeug vom Unfallort. Die Beweggründe sind vielfältig: Alkohol- oder Medikamentenkonsum, Angst vor Unannehmlichkeiten, Verlust des Schadensfreiheitsrabatts der Haftpflichtversicherung, Ärger mit dem Fahrzeughalter, negative berufliche Konsequenzen, Bekanntwerden mit wem man im Auto unterwegs war und so weiter. Das Gesetz dagegen ist einzigartig: Nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) wird ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft! Nach ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt. Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen