WETTBEWERBSRECHT
Abmahnung der Kanzlei Klier & Ott im Auftrag von Stephan Schulze wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung der Kanzlei Klier & Ott aus Berlin für Herrn Stephan Schulze wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Informationspflichten auf eBay
Die Kanzlei Klier & Ott aus Berlin vertritt die Interessen von Stephan Schulze, der auf der Internetplattform eBay diverse Artikel, unter anderem Badezubehör, anbietet. Die Kanzlei Klier & Ott verschickte für diesen nun eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtet, der ebenfalls auf eBay auftritt und die gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt.
Nach Ansicht von Stephan Schulze sei der Abgemahnte ein gewerblicher Händler, der sich als privater Verkäufer ausgibt. Dieser Vorwurf kommt wegen den angebotenen Waren und vor allem wegen des Umfanges der Angebote für Herrn Schulze zustande. Es gäbe viele identische Produkte in hohen Stückzahlen und überwiegend als Neuware.
Die Kanzlei Klier & Ott fordert daher im Namen von Stephan Schulze von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vertragsstrafe bei jeder Zuwiderhandlung. Außerdem ist die Rechtsverletzung unverzüglich einzustellen. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.