ARBEITSRECHT
Artikelserie Mobbing im Arbeitsrecht - Teil 5
Autor: Rechtsanwalt Alexander Bredereck - Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin beantworten die wichtigsten praxisrelevanten Fragen rund um das Thema Mobbing.
Mobbing ist im Arbeitsrecht ein anerkannter Begriff. Wer gemobbt wird, dem sprechen die Arbeitsgerichte bisweilen fünfstellige Summen als Schadensersatz zu. Obwohl Mobbing arbeitsrechtlich eindeutig verboten ist und Schadensersatzansprüche auslöst, gibt es rund ums Mobbing trotzdem viele Fragen. Die Autoren Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor beantworten in einer Artikelserie die wichtigsten Fragen zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Mobbing.
1. Was ist Mobbing?
2. Was ist Bossing? Wo liegt der Unterschied zum Mobbing?
3. Wo liegt der Unterschied zwischen Mobbing und sexueller Belästigung?
4. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, wenn ihn Kollegen mobben?
Heute: 5. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seine ihn mobbenden Kollegen?
6. Wen sollte der gemobbte Arbeitnehmer verklagten?
7. Welche Voraussetzungen hat ein Schadensersatzanspruch wegen Mobbing? Wann sprechen die Gerichte Schmerzensgeld zu?
8. Wie viel Schmerzensgeld kann der Arbeitnehmer realistischer Weise vor Gericht durchsetzen?
5. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer gegen seine ihn mobbenden Kollegen?
Jeder hat einen Anspruch darauf, dass ein anderer Mensch ihn durch Schikane oder durch Drangsalieren nicht krank macht oder auf sonstige Weise schädigt. Es gibt zivilrechtliche Unterlassungsansprüche und spezialgesetzliche Ansprüche, die sich gegen Nachstellungen oder sexuelle Belästigungen richten. Denkbar sind auch Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder wegen Verletzung der Gesundheit oder des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Diese Ansprüche hätte das Mobbingopfer im Fall von Belästigungen nicht nur gegen seine Arbeitskollegen, sondern auch gegen alle anderen Personen, die systematisch demütigen, verletzen oder schikanieren.
Das Mobbingopfer hat mit den Kollegen kein vertragliches Verhältnis. Deshalb kann das Mobbingopfer keine Fürsorge von dem Kollegen oder von dem Vorgesetzten, wenn dieser kein Arbeitgeber ist, verlangen. Er kann also nicht von dem Kollegen verlangen, dass dieser sich loyal ihm gegenüber verhält und aktiv an Problemlösungen beteiligt.
Zur kompletten Serie gehen Sie bitte auf www.arbeitsrechtler-in.de/mobbing-in-berlin.html.
27.10.2011