EU-RECHT
Briten können nicht vor EU-Gerichten gegen Brexit klagen
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EuGH: Verlust der EU-Bürgerschaft ist Folge britischer Entscheidung © NMann77 -stock.adabe.com
Luxemburg (jur). Briten können vor den EU-Gerichten nicht gegen den Verlust ihrer EU-Bürgerschaft klagen. „Der Verlust des Status als Unionsbürger und der daraus folgende Verlust der mit diesem Status verbundenen Rechte ist eine automatische Folge allein des vom Vereinigten Königreich souverän gefassten Beschlusses, aus der Union auszutreten“, betonte am Donnerstag, 15. Juni 2023, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Klagen dagegen, dass die EU dies letztlich mit unterschrieben hat, seien daher unzulässig.
Bei einem Referendum in Großbritannien am 23. Juni 2016 hatten 52 Prozent der Wähler für den Austritt ihres Landes aus der EU gestimmt. Nach zähen Verhandlungen stimmten im Januar 2020 das britische Oberhaus und der Rat der EU dem zuletzt ausgehandelten Austrittsabkommen zu. Danach wurde er von beiden Seiten unterzeichnet. Am 31. Januar 2020 trat Großbritannien aus der EU aus.
Mit dem Brexit verloren die Bürger des Vereinigten Königreichs ihre mit der EU-Bürgerschaft verbundenen Rechte, etwa die Reisefreiheit und das Recht, in einem anderen Land der EU zu arbeiten und zu leben.
Mehrere Briten klagten gegen diesen Verlust ihrer Rechte. Der Rat der EU habe deswegen dem Brexit-Abkommen nicht zustimmen dürfen.
Schon in erster Instanz hatte dies keinen Erfolg. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) wies am 8. Juni 2021 die Klagen als unzulässig ab (Az.: T‑252/20 und weitere).
Dies hat der EuGH nun bestätigt. Die Verantwortung für den Brexit liege allein bei Großbritannien. Der Austritt beruhe allein auf dem Willen und der souveränen Entscheidung dieses Landes. Daher sei auch der Verlust der EU-Bürgerschaft und der damit verbundenen Rechte für die Briten eine Folge allein dieses „vom Vereinigten Königreich souverän gefassten Beschlusses (...) und nicht des Austrittsabkommens oder des Beschlusses des Rates“. Die Klagen seien daher unzulässig.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock