Infos zum Rechtsanwalt für EU-Recht
Als EU-Recht, auch Europa-Recht genannt, gilt das überstaatliche Recht in Europa.
Europa ist von verschiedenen internationalen Organisationen durchzogen. Die europäischen Staaten sind in unterschiedlichen davon zu finden. Somit kommt es zu diversen Überschneidungen der Mitgliedschaft und somit auch der damit verbundenen Rechte und Pflichten der entsprechenden Staaten. Dadurch wird dieses Rechtsgebiet unterteilt in das EU-Recht im engeren Sinne sowie das EU-Recht im weiteren Sinne.
Das EU-Recht im engeren Sinne befasst sich mit dem Recht der Europäischen Union, Unionsrecht genannt. Des Weiteren ist es für das Recht der Europäischen Atomgemeinschaft zuständig. Diese ist institutionell mit der EU verbunden. Das EU-Recht im weiteren Sinne regelt das Recht der anderen europäischen Organisationen. Eine konkrete Trennung jedoch kann nicht zwischen den beiden gezogen werden. Das europäische Miteinander der Staaten ist ein fließender, sich stetig ändernder Prozess, der die Änderung sämtlicher Regelungen erfordert, um die europäische Ordnung aufrecht zu erhalten.
Das EU-Recht im engeren Sinne enthält Rechtsnormen, die unmittelbar anzuwenden sind. Sie genießen damit Vorrang vor den Rechten des entsprechenden Mitgliedstaates. Damit unterscheidet es sich konkret vom Völkerrecht. Der Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist hiervon ausgenommen. Beschlüsse wenden sich an die Mitgliedsstaaten und nicht deren Bürger. Der Gerichtshof der EU ist nicht für die GASP zuständig. Entsprechend können keine Verpflichtungen oder Rechtsakte, die durch diesen Bereich entstehen, angefochten werden. Damit genießt die GASP einen völkerrechtlichen Status.
Das EU-Recht im weiteren Sinne beinhaltet die Rechtsnormen der europäischen Organisationen. Hierzu gehört vorrangig der Europarat, der die EFTA und die Menschenrechtskonvention beinhaltet. Es handelt sich hierbei um völkerrechtliche Verträge zwischen den beigetretenen Staaten. Innerhalb der europäischen Rechtsordnung erwirken sie kaum eine Wirkung, denn sie zielen direkt auf die entsprechenden Staaten ab.
Der Rechtsanwalt für EU-Recht ist also genau genommen für verschiedene Rechtsgebiete zuständig. Unter anderem wird ein Anwalt für EU-Recht konsultiert, wenn Menschenrechtsfragen im Raum stehen, die mit den Rechtsvorschriften der EU zu klären sind. In derartigen Belangen wenden sich sowohl Menschenrechtsorganisationen als auch Privatpersonen an eine Anwaltskanzlei für EU-Recht. Doch nicht nur im konkreten Fall ist die anwaltliche Unterstützung gefragt. Bereits im Vorwege können sich die Klienten über die genaue rechtliche Situation aufklären lassen. Alle Anfragen das EU-Recht betreffend werden vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt. Somit ist die dortige Zulassung für den Anwalt oder die Anwältin für EU-Recht eine zwingende Notwendigkeit. Da sich das EU-Recht in einem ständigen Wandel befindet und an vielen Stellen stetig erneuert und erweitert wird, ist eine permanente Fortbildung für den Rechtsanwalt für EU-Recht ein absolutes Muss, um seine Mandanten stets auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung vertreten zu können.