EU-RECHT
Engster Kreis um Putin muss mit Sanktionen rechnen
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EuG billigt EU-Maßnahmen gegen russischen Geschäftsmann Mazepin. © Nito - stock.adobe.com
Luxemburg (jur). Wer sich als einflussreicher russischer Geschäftsmann mit Wladimir Putin über das weitere Vorgehen wegen der westlichen Sanktionen infolge des Ukraine-Krieges berät, gehört offensichtlich zum engsten Kreis des russischen Präsidenten. Dies hat das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union in Luxemburg in einem am Mittwoch, 8. November 2023 verkündeten Urteil klargestellt und damit die EU-Sanktionen gegen den russischen Geschäftsmann Dmitry Arkadievich Mazepin bestätigt (Az.: T-282/22).
Mazepin ist Eigentümer und Geschäftsführer von Uralchem. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als größter Hersteller von Ammoniumnitrat sowie als zweitgrößter Hersteller von Ammoniak- und Stickstoffdünger in Russland.
Nachdem die russische Armee die Ukraine überfallen und die Europäische Union wegen des Angriffskriegs Sanktionen gegen Russland verhängt hatte, wurde Mazepin zusammen mit 36 anderen Geschäftsleuten zu einem Treffen mit Putin und weiteren Mitgliedern der russischen Regierung eingeladen. Dabei wurde das weitere Vorgehen infolge der westlichen Sanktionen beraten.
Der Rat der Europäischen Union wertete das Treffen als Beweis dafür, dass Mazepin zum engsten Beraterkreis von Putin gehört. Er sei zudem ein einflussreicher Geschäftsmann, der das russische Vorgehen gegen die Ukraine unterstützt. Gegen Mazepin wurden daraufhin alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen in der EU eingefroren. Die Ein- und Durchreise durch die EU wurden ihm untersagt.
Mazepin hielt die Strafmaßnahmen für rechtswidrig.
Doch das EuG urteilte, dass der Rat der EU „ein Bündel hinreichend konkreter, genauer und übereinstimmender Indizien vorgelegt“ habe, die belegen, dass Mazepin in einem Sektor tätig ist, der „eine wesentliche Einnahmequelle für die russische Regierung darstellt“. Das Treffen mit Putin weise zudem darauf hin, dass er als einflussreicher Geschäftsmann zum engsten Kreis des russischen Präsidenten gehöre. Das Einfrieren seiner Gelder sei daher nicht zu beanstanden.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock