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Düsseldorfer Tabelle 2011-Was ist neu?

Familienrecht

Autor: J.D. Wagner - Rechtsanwältin, verfasst am 27.12.2010 (1597 Zugriffe)

Düsseldorfer Tabelle 2011-Was ist neu?

Zum 01.01.2011 erscheint die neue Düsseldorfer Tabelle mit einigen Änderungen:

1.
Der notwendige Selbstbehalt erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger wird gegenüber den bedürftigen Kinder auf 950 EUR heraufgesetzt.
Bislang betrug der Selbstbehalt 900 EUR.
Was die nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten betrifft, verbleibt es bei dem bislang geltenden Selbstbehalt i.H.v. 770 EUR.

2.
Ebenfalls angehoben werden die Selbstbehalte derjenigen, die gegenüber ihren Ehegatten, gegenüber den Müttern oder Vätern eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes, gegenüber volljährigen Kindern und gegenüber Eltern zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sind.

Unterhaltspflicht ggü.
Kindern bis 21 Jahre, welche im Haushalt eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen  
Schulausbildung befinden-der Pflichtige ist erwerbstätig

                       Selbstbehalt 2010: 900 EUR
                       Selbstbehalt 2011: 950 EUR


Unterhaltspflicht ggü.
Kindern bis 21 Jahre welche im Haushalt eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden-der Pflichtige ist nicht erwerbstätig

                       Selbstbehalt 2010: 770 EUR
                       Selbstbehalt 2011: 770 EUR


Unterhaltspflicht ggü.
anderen volljährigen Kindern

                       Selbstbehalt 2010: 1.100 EUR
                       Selbstbehalt 2011: 1.150 EUR


Unterhaltspflicht ggü.
dem Ehegatten oder der Mutter bzw. des Vaters eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes
                     
                       Selbstbehalt 2010: 1.000 EUR
                       Selbstbehalt 2011: 1.050 EUR


Unterhaltspflicht ggü.
Eltern

                       Selbstbehalt 2010: 1.400 EUR
                       Selbstbehalt 2011: 1.500 EUR


Die Erhöhung auf 950 EUR erfolgte als pendant zur Erhöhung der „Hartz IV Sätze" zum 01.01.2011.
Wegen der weniger engen familiären Bindungen und der geringeren Schutzbedürftigkeit von unterhaltsberechtigten Erwachsenen fallen die übrigen Selbstbehalte höher aus.

Der Unterhaltsbedarf eines Studenten, der eine eigene Wohnung bewohnt wird von 640 EUR auf 670 EUR erhöht. Hierin sind nunmehr 280 EUR für Unterkunft und umlagefähiger Nebenkosten (Heizung) enthalten (bisher 270 EUR).

Ebenfalls erhöht wird der Bedarfskontrollbetrag. Dieser Betrag soll eine gerechte Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltsberechtigtem und dem Unterhaltsverpflichteten gewährleisten. Der Bedarfskontrollbetrag wird pro Einkommensgruppe um 50 EUR erhöht.
Steigt also das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten, dann soll ihm auch ein höherer Betrag verbleiben.

Freundliche Grüße


Rechtsanwaltskanzlei J.D. Wagner
Schiffgraben 17
30159 Hannover

t: 0511 54 36 83 83
f: 0511 54 36 83 84
Notruf: 0163 69 100 10

 


Autor:
J.D. Wagner - Rechtsanwältin, Schiffgraben 17, 30159 Hannover, Deutschland
Telefon: 0511 54 36 83 83, Telefax: 0511 54 36 83 84, E-Mail: kontakt@jdwagner.de

Ratgeber von: J.D. Wagner - Rechtsanwältin

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