URHEBERRECHT
Foto - Abmahnungen der Corbis GmbH / Kanzlei Waldorf Frommer
Autor: Jacob Metzler - Rechtsanwalt
Die Online-Fotoagentur Corbis GmbH lässt derzeit die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos abmahnen.
In dem anwaltlichen Schreiben behauptet die Corbis GmbH, die dem Microsoft Gründer Bill Gates gehört, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zu sein.
Wir raten davon ab, die geforderten Lizenzgebühren ungeprüft zu zahlen. Zwar stellt die Verwendung von Fotos für die eigene Website im Internet grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar. Es ist jedoch keineswegs belegt, dass die Corbis GmbH überhaupt legitimiert ist, den behaupteten Anspruch geltend zu machen. Dies würde voraussetzen, dass die Corbis GmbH Inhaberin eines ausschließlichen Nutzungsrechts an den Fotos ist.
Jedenfalls erscheint der geforderte Schadensersatz als deutlich überhöht. Nach der Lizenzanalogie kann als Nutzungsentgelt gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG nur verlangt werden, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten. Da bei Corbis die Bilder zum Teil kostenlos lizenziert werden können, spricht grundsätzlich gegen einen Schadensersatzanspruch in der geltend gemachten Höhe. Auch die berechneten Anwaltsgebühren dürften deutlich überhöht sein.
Dennoch sollte die Angelegenheit ernst genommen werden. Es wird daher geraten, zunächst zur Sicherheit das Bildmaterial zu entfernen und im Übrigen eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.