STEUERRECHT
OFD NRW: Zugewinnausgleich als Nachlassverbindlichkeit
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Mit einer Kurzinformation zu den sonstigen Besitz- und Verkehrsteuern vom 31.10.2014 hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) zum Umfang des Abzugs des güterrechtlichen Zugewinnausgleichs als Nachlassverbindlichkeit Stellung genommen.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus:
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, erhalten in der Regel nach dem Tod ihres Partners einen Zugewinnausgleich. Nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gilt der Zugewinnausgleich nicht als Erwerb von Todes wegen und der überlebende Ehe- oder Lebenspartner wird nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer.
Die OFD führte in ihrer Kurzmitteilung aus, es handele sich laut Bundesfinanzhof (BFH) (Urteil v. 01.07.2008, AZ.: II R 71/06) bei dem Zugewinnausgleichanspruch um eine Nachlassverbindlichkeit. Nachlassverbindlichkeiten können nach dem ErbStG als Schulden des Erblassers vom Erwerb abgezogen werden. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt, denn wenn die Nachlassverbindlichkeit im wirtschaftlichen Zusammenhang mit teilweise befreiten Vermögensgegenständen steht, so kann nur ein Betrag in Höhe des steuerpflichtigen Teils abgezogen werden.
Laut OFD gilt dies auch für den Anspruch auf Zugewinnausgleich, der im Zusammenhang mit der gesamten Erbschaft stehe. Falle die Erbschaft an, dann entstehe auch der Zugewinnausgleichsanspruch, welcher vom Erben, der in diesem Fall nicht der Ehe- oder Lebenspartner sein kann, erfüllt werden müsse. Zwar sei der Grund für die Ausgleichsforderung, nämlich die Lebensgemeinschaft, mit dem Tod "weggefallen", allerdings belaste sie dennoch den Nachlass.
Die OFD beruft sich hier auf einen Vergleich mit der Pflichtteilslast, für welche der BFH dementsprechend entschieden hat (Urteil v. 21.07.1972, AZ.: III R 44/70). Zwar werde der Zugewinnausgleich anders berechnet, allerdings entfalle dadurch nicht der Zusammenhang mit der Erbschaft.
Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie, die für einen Laien kaum zu überschauen ist. Die diversen Steuerarten, eine ständig steigende Anzahl von Gerichtsentscheidungen sowie Mitteilungen und Bezüge zu anderen Rechtsgebieten erschweren es dem Steuerpflichtigen, selbst einen umfassenden Überblick zu behalten.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.
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