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Beratungshilfeschein bei Sorgerecht, Unterhalt und Trennung

Familienrecht

Autor: Sandra Günther - Rechtsanwältin, verfasst am 27.09.2010 (944 Zugriffe)

Sie haben ein familienrechtliches Problem, sind aber der Meinung, sich keinen Rechtsanwalt leisten zu können?

Falsch! Bedürftige Menschen, wie z.B. Geringverdiener und ALG II Empfänger haben Anspruch auf einen Beratungshilfeschein und Verfahrenskostenhilfe.

Gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise erhalten Sie den Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigem Amtsgericht.

Zögern Sie also nicht, nachzufragen!

Auch Ihre familienrechtlichen Probleme können somit anwaltlich gelöst werden.


Autor:
Sandra Günther - Rechtsanwältin, Hohe Str. 101, 44139 Dortmund, Deutschland
Telefon: 0231- 222 10 40, Telefax: 0231- 222 1041, E-Mail: info@sandra-guenther.de

Ratgeber von: Sandra Günther - Rechtsanwältin

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