Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Gdañsk
Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Vertragsrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Karlsruhe (jur). Allein ein wegen der Corona-Pandemie verlegter kirchlicher Hochzeitstermin ist noch kein Grund, einer Hochzeitsfotografin die versprochene Vergütung zu verwehren. Wünscht ein Ehepaar wegen des verlegten Termins einen anderen Fotografen, muss es trotzdem die zuvor beauftragte Hochzeitsfotografin bezahlen, urteilte am Donnerstag, 27. April 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VII ZR 144/22). Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wegen „Störung der Geschäftsgrundlage“ komme nicht in Betracht, wenn während der Corona-Pandemie die landesrechtlichen Bestimmungen Hochzeiten und Hochzeitsfeiern weiter erlaubt haben. Im Streitfall wollte ein Paar aus dem Raum Gießen am 1. August 2020 kirchlich heiraten. Der ... weiter lesen
Kurzfassung Wird ein gebrauchtes Fahrzeug als „Unfallwagen mit Frontschaden“ verkauft und stellt der Käufer später Schäden aus weiteren Unfällen fest, kann er gegebenenfalls den Kaufvertrag rückgängig machen. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer diese zusätzlichen Beschädigungen nicht kannte. So entschied jetzt das Landgericht Coburg – bestätigt durch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg - bei einem über das Internet angebahnten Geschäft unter Privatleuten. Es verurteilte eine Pkw-Verkäuferin zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 11.000 EUR, weil der verkaufte Wagen neben dem offengelegten Frontschaden weitere Vorschäden hatte. Im Gegenzug muss der Käufer das Auto zurückgeben. Sachverhalt Nur von kurzer ... weiter lesen
Mit dieser Frage hatte sich jetzt der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu beschäftigen. Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Streit zwischen der in Mannheim ansässigen Rhein-Neckar-Flugplatz GmbH (Klägerin) und dem Betreiber eines Fitnessstudios (Beklagter). In dem zwischen den Parteien am 21.09.1998 geschlossen Vertrag hatten beide vereinbart, dass der Beklagte auf dem weiträumigen Flugplatzgelände ein Gebäude zum „Betrieb eines Fitnessstudios, Freizeit- und Gesundheitszentrums (Bräunungsstudios, Bistro Verkaufsshop ... )“ errichten darf. Die am 15.07.2000 eröffnete Gaststätte verfügt aber über einen 140 qm großen Gastraum und bietet 90 Besuchern Platz; außerdem ist in den Sommermonaten eine Außenbestuhlung für ... weiter lesen