Orte
Rechtsanwalt für Steuerrecht in Spanien
Weitere passende Themen zum Rechtsgebiet Steuerrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Stuttgart (jur). Verkaufsumsätze eines Nutzerkontos bei eBay sind steuerlich immer demjenigen zuzurechnen, der das Nutzerkonto angemeldet hat. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 4. April 2018 bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 1 K 2431/17). Als Konsequenz müssen Ehepaare, die – etwa zur Vermeidung einer Umsatzsteuerpflicht – eine getrennte steuerliche Behandlung wollen, sich auch zwei getrennte Nutzerkonten anlegen. Im Streitfall hatte ein Ehepaar dies nicht getan und muss daher nun für mehrere Jahre Umsatzsteuer nachzahlen. Der Mann hatte im November 2001 ein Nutzerkonto bei eBay eröffnet. In den Jahren 2002 bis 2005 lagen die über dieses ... weiter lesen
München (jur). Ein gemeinnütziger Blindenselbsthilfeverein kann beim Verkauf von Hilfsmitteln an blinde und sehbehinderte Menschen nicht automatisch den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent beanspruchen. Die reguläre Umsatzsteuer von 19 Prozent gilt zumindest dann, wenn der Verein beim Verkauf lediglich die allgemein im Fachhandel übliche produkt- und anwendungsbezogene Beratung durchführt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 2. Februar 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: V R 12/20). Eine Umsatzsteuerbegünstigung komme dagegen in Betracht, wenn neben der reinen Produktberatung weitere „fürsorgeorientierte ... weiter lesen
Köln (jur). Wer das Beklagen von Unternehmensentscheidungen zum Geschäftsmodell erhebt, muss die erzielten Einkünfte auch entsprechend versteuern. Zahlungen der Unternehmen für die Rücknahme der Klage unterliegen in jedem Fall der Einkommensteuer, entschied das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Mittwoch, 15. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 3023/13). „Bei Wiederholungsabsicht“ müsse ein solcher sogenannter „räuberischer Aktionär“ zudem auch Umsatzsteuer zahlen. Der Kläger hatte von mehreren Unternehmen ein bis 100 Aktien im Wert zwischen zehn und 500 Euro gekauft. Danach focht er Unternehmensentscheidungen der Aktiengesellschaften an. In ... weiter lesen