ARBEITSRECHT
Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt: Der Kündigungsschutz von Geschäftsführern
Autor: Robert Mudter - Rechtsanwalt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung getroffen, die in Konsequenz dazu führt, dass Geschäftsführer einen höheren Kündigungsschutz haben. Immer wieder stellt sich die Frage, welche arbeitsrechtlichen Regelungen für Geschäftsführer Anwendung finden. So kann ein Geschäftsführer etwa, wenn er abberufen ist, mittlerweile vor dem Arbeitsgericht klagen. Grundsätzlich bleibt jedoch die Zuständigkeit des Landgerichts gegeben.
Welchen Schutz haben also Geschäftsführer bei Kündigungen? Vor der aktuellen Entscheidung des BGH hat es schon Entscheidung gegeben, die es möglich machen, dass die Kündigung von Geschäftsführern
Umfassend geprüft werden. So hatte etwa der europäische Gerichtshof schon in 2010 entschieden, dass für weibliche Geschäftsführer der Schutz der Mutterschutzrichtlinie greift.
Nunmehr hat der Bundesgerichtshof ((Urteil vom 26.3.2019 II ZR 244/17) entschieden, dass eine Kündigung wegen Diskriminierung unwirksam sein kann. In dem konkreten Fall ging es um ein Geschäftsführer, dem gekündigt wurde, da er die Möglichkeit hatte Altersrente in Anspruch zu nehmen.Auch wenn dies nicht beabsichtigt war, wurde damit der Kündigungsschutz von Geschäftsführern erhöht.
Autor: Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Mudter