ERBRECHT
TÜRKISCHES ERBRECHT
Autor: Rechtsanwältin DENIZ YILDIRIM - Avukat
TÜRKİSCHES ERBRECHT
Immer mehr Europäer erwerben Immbilien oder niederlassen sich oder gründen Firmen in der Türkei. Nach dem Ausleben der Erblasser, entstehen internationale Erbfälle. Dadurch gewinnt das türkische Erbrecht und internationales Privat in Berührung mit Erbrecht noch mehr Bedeutung.
Deswegen wollen wir die Grundzüge des türkischen Erbrecht mit internationaler Berührung und praktische Probleme und Hinweise erörtern:
Wichtig ist, nach türkischem internationalen Privatrecht, gilt für bewegliche Vermögen das nationale Erbrecht des Erblassers, für unbewegliche Sachen, die sich innerhalb der türkischen Republik befinden, das türkische Erbrecht. Firmenbeteiligungen gelten auch als bewegliches Vermögen. Nach deutsch-türkischem Konsularabkommen vom ……. Kann die Erbschaftsübertragung von beweglichen Vermögen in der Türkei, mit deutschem Erbschein durchgeführt werden. Aber in der Praxis, ist die Erbschaftsübertragung mit deutschem Erbschein mit erheblichen Schwerigkeiten verbunden, weil weder die Ämter und Behörden noch die Kreditinstituten sich mit deutschen Erbscheinen auskennen. Daher ist es empfehlenswert, nach deutschem Recht ein türkischer Erbschein bei einem türkischen Gericht zu beantragen. Das vorliegen eines deutschen Erbscheins, erleichtert erheblich das Verfahren, wobei es nicht erforderlich ist.
Die Erbfolgen und Erbanteile im türkischen Recht:
- Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Die türkische Vorschriften bzgl. Erbfolge sind mit §§ 1924, 1925, 1926 BGB sehr ähnlich. Adoptierte Kinder sind, leiblichen Kinder gleich gestellt. Adoptiveltern und deren Verwandten können dem Adoptivkind nicht zur Erbe berufen werden.
- Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung zur Hälfte, neben den Großeltern zu drei Viertel der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.
ERBEINSETZUNG-TESTAMENT-PFLICHTTEIL
Erbeinsetzung oder Vermächtnis sind auch im türkischen Recht ähnlich geregelt. Pflichtteile sind für Abkömmlinge die Hälfte des gesetzlichen Erbanteiles, für die Erben der zweiten Ordnung ist das Pflichtteil ein viertel des gesetzlichen Anteiles. Ist der überlebende Ehegatte neben Verwandten der érsten oder zweiten Ordnung gesetzlicher Erbe, ist sein Pflichtteil sein gesammtes Erbanteil, in sonstigen Fällen drei vierteil des gesetzlichen Anteiles.
PRAKTISCHE PROBLEMLE UND ERÖRTERUNGEN
Der Erblasser kann nach seinen Willen Erben benennen. Die eigesetzte Erben, können auch gesetzliche Erben sein. Wenn kein Testament vorliegt, erben die gesetzlichen Erben die unbewegliche Sachen nach den Regelungen und Anteilen im türkischen Recht und die bewegliche Vermögenswerte nach den Regelungen des deutschen Erbrechts.
Testament unterliegt den förmlichen Bestimmungen des Rechts des Landes, in dem es ausgestellt wurde oder des Landes, dessen Recht angewandt wird.
D.h. in Deutschland ausgestellte Testamente werden auch in der Türkei als gültig betrachtet.
Es sollte darauf großen Wert gelegt werden, sowohl bei Testamenten als auch bei Erbscheinen die vollständigen Namen der Beteiligten wie in Pässen oder Geburtsurkunden aufzunehmen. Weil in der Türkei bei allen offiziellen Schritte vollständige Namen zugrunde gelegt werden.
ERBSCHAFTSSTEUER
Für die Erbschaft, die in der Türkei hinterlassen wurde, unabhängig von der Nationalität, bzw. Staatsangehörigkeit des Erblassers oder der Erben muss Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden. Und ggbf. Erbschaftssteuer bezahlt werden. Erst nach Ausstellung einer Bescheinigung durch Finanzamt, kann die Erbschaft auf Erben Umgeschrieben werden.
Auch in der Türkei gibt es höhe Erbschaftssteuerfreigrenzen, die sich jährlich erhöhen. Für 2014 z.B. für Kinder und wenn der Ehegatte neben den gesetzlichen Erben der ersten Ordnung Erbe ist sind die Freibeträge für jede Person 146.306 TL. Wenn der Ehegatte alleiniger Erbe ist, ist der Freibetrag 292.791 TL.
Bei der Berechnung des Wertes der Immobilien, werden die offiziellen Einschätzungen der Gemeindeverwaltungen zugrundegelegt.
Wenn der Wert der Erbschaft über die Freigrenzen hinausgeht, gibt es progressive Besteuerung. Von % 1 bis % 10.
SCHENKUNG
Wenn künftige Erblasser die künftige Erbschaft in der Türkei schon in Lebenszeiten auf gesetzlichen Erben als Schenkung umschreiben wollen, ist der Steuersatz % 5.