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Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag des Betriebsrats der Kölner Niederlassung eines Versicherungsunternehmens abgewiesen, der begehrt hatte, dem Arbeitgeber die Anordnung von Arbeit am Karnevalsdienstag ohne seine Zustimmung zu untersagen. Zwar hat der Betriebsrat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz mitzubestimmen. Im entschiedenen Fall hatte er dieses Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Jahr 1999 aber bereits ausgeübt. Nach dieser Betriebsvereinbarung sind die Tage von Montag bis Freitag reguläre Arbeitstage. Eine Ausnahme für den Karnevalsdienstag ist nicht vorgesehen. Um die Weiterführung der ... weiter lesen
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe werden in der Praxis Abfindungen bezahlt?
Wird der Arbeitnehmer gekündigt, hat er nicht "automatisch" einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Arbeitnehmer nach jeder Kündigung, die sie nicht verschuldet haben, einen Anspruch auf Abfindung haben. Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung ist nur in Ausnahmefällen gegeben. Die wichtigsten Fälle sind:
In einem Sozialplan, den der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat, sind Abfindungsansprüche verankert.
Der Arbeitgeber hat versäumt, vor Durchführung einer Betriebsänderung, die zu Entlassungen führt, den Betriebsrat ... weiter lesen
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bezugnahme in einem von dem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge regelmäßig eine Gleichstellungsabrede. Sie soll die etwa fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzen und zur schuldrechtlichen Anwendung des Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis führen, der für die tarifgebundenen Arbeitnehmer kraft Gesetzes gilt.
An dieser Auffassung hält der Senat für Bezugnahmeklauseln in vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen fest. Er beabsichtigt jedoch, die Auslegungsregel nicht mehr auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln anzuwenden, die mit In-Kraft-Treten des ... weiter lesen
Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen. In der Praxis ist die betriebsbedingte Kündigung mittlerweile die häufigste Art der Kündigung. Aktuell sind ungefähr 2 von 3 Kündigungen betriebsbedingte Kündigungen.
Gegen betriebsbedingte Kündigungen wird aber sehr viel seltener geklagt als gegen verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen. Das liegt wohl vor allem daran, dass der für die Wirksamkeit einer jeden Kündigung erforderliche Kündigungsgrund bei der betriebsbedingten Kündigung allein in einer vom Arbeitgeber getroffenen Entscheidung liegt (z.B. Schließung einer Abteilung, Fremdvergabe von ... weiter lesen
Einführung von Mitarbeitergesprächen - nach einem formalisierten Beurteilungskatalog hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Ein Beitrag zum Urteil des Hessisches Landesarbeitsgerichts vom 06. Februar 2012 (16 Sa 1134/11 –, juris) von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Wenn ein Arbeitgeber regelmäßige Mitarbeitergespräche einführen will, kommt grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Betracht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei solchen Maßnahmen mitzubestimmen, die das ... weiter lesen
Als Arbeitnehmer in Deutschland ist man grundsätzlich nicht unkündbar . Das deutsche Arbeitsrecht gibt dem Arbeitgeber das Recht, das Arbeitsverhältnis unter bestimmten Bedingungen zu kündigen. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, in denen ein Arbeitnehmer als so genannter „ unkündbar “ gelten kann. Diese Ausnahmen basieren in der Regel auf gesetzlichen Regelungen oder Tarifverträgen und sind meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Eine Möglichkeit, als Arbeitnehmer in Deutschland unkündbar zu sein, ist beispielsweise die Zugehörigkeit zum Betriebsrat . Betriebsräte genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ein Betriebsratsmitglied kann während ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat den Umfang der Anrechnung des Zwischenverdienstes gem. § 615 S. 2 BGB mit einem Urteil aus dem Februar 2016 dem Umfang nach präzisiert (Urteil d. BAG v. 24.02.2016, 5 AZR 435/15). Das BAG hat dazu folgenden Leitsatz bestimmt: „Nach § 615 Satz 2 BGB ist Zwischenverdienst auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der beim Arbeitgeber ausgefallenen Arbeitszeit zu der im neuen Dienstverhältnis geleisteten entspricht“.
Sachverhalt: Die Klägerin war bei der Arbeitgeberin seit 1998 für zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete nach einer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Schutz von Arbeitnehmerinnen
Arbeitnehmerinnen sind während der Schwangerschaft und im Mutterschutz (bis acht Wochen nach der Entbindung) besonders gesetzlich geschützt. Dieser Schutz ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), den §§ 195 bis 200b Reichsversicherungsordnung (RVO) sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus können sich weitergehende schützende Regelungen auch aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Nachfolgend werden einige der zentralen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei einem verspäteten Erscheinen zur Arbeit liegt ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer vor. Sieht der Arbeitsvertrag einen Schichtbeginn um 6:00 Uhr vor und der Arbeitnehmer kommt erst um 6:04 Uhr, ist das ein Arbeitsvertragsverstoß. Das bedeutet aber nicht, dass jeder solche Verstoß direkt einen Grund für eine Kündigung darstellt, speziell wenn den Arbeitnehmer nur ein geringes Verschulden an der Verspätung trifft. Ein solcher Fall geminderten Verschuldens liegt etwa vor bei einer Verspätung aufgrund eines Streiks öffentlicher Verkehrsmittel oder Staus. Das kann ... weiter lesen
Ordentlich gekündigte Arbeitnehmer, die nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht weiterbeschäftigt werden, sind nicht nach § 7 Satz 1 BetrVG bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt, obwohl der Ausgang ihres Kündigungsschutzprozesses noch offen ist. Denn es fehlt an ihrer tatsächlichen Eingliederung in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers. Sie bleiben dennoch nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für den Betriebsrat wählbar. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer Betriebsratswahl vom April 2003 entschieden.
In dem Betrieb der antragstellenden Arbeitgeberin wurden auch Arbeitnehmer als Mitglieder und Ersatzmitglieder gewählt, deren Arbeitsverhältnisse die Arbeitgeberin vor der Wahl ordentlich gekündigt hatte. Mit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Steigen die Temperaturen in den sommerlichen Bereich, mehren sich bei uns auch immer die Fragen zum Thema Hitzefrei für Arbeitnehmer. Gibt es einen Anspruch darauf? Kann man wenigstens die Kleiderordnung lockern, wenn es schon kein Hitzefrei gibt? Was ist als Arbeitnehmer bei gesundheitlichen Problemen infolge der hohen Temperaturen am Arbeitsplatz zu beachten?
Gesetzliche Grundlage:
Arbeitnehmer haben auch bei großer Hitze keinen Anspruch auf Hitzefrei. Nach § 618 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz zwar so ausgestalten, dass der Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren geschützt ist. Dabei ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 505/18 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt ist, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls).
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 45/2019 vom 11.12.2019 ergibt sich:
Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehe nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit ... weiter lesen