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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Einige Arbeitnehmer haben den Wunsch, neben ihrem Hauptjob noch anderweitig tätig zu werden – entweder für einen anderen Arbeitgeber oder sogar selbständig. Was gilt es dabei zu beachten?
Nebentätigkeit trotz Verweigerung des Arbeitgebers: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihre Nebentätigkeit genehmigt (s. Teil 1). Wenn der Arbeitgeber diese Genehmigung nun rechtswidrig verweigert, darf man als Arbeitnehmer die Nebentätigkeit trotzdem ausüben, ohne rechtliche Sanktionen befürchten zu müssen (BAG Beschluss v. 13.05.2015 – 2 ABR ... weiter lesen
Air Berlin – Kündigungen sind unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.02.2020 zum Aktenzeichen 6 AZR 146/19 die Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige als unwirksam zurückgewiesen.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 7/20 vom 13.02.2020 ergibt sich:
Nach § 17 Abs. 1 KSchG muss der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine sog. Massenentlassungsanzeige erstatten, bevor er in einem Betrieb eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt. Damit hat der deutsche Gesetzgeber die unionsrechtliche Verpflichtung aus Art. 3 der Richtlinie 98/59/EG (Massenentlassungsrichtlinie - ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten haben, haben den verständlichen Wunsch, als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes wenigstens noch eine Abfindung in einer angemessenen Höhe zu erhalten.
Einen „echten" einklagbaren Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat ein Arbeitnehmer aber nur in seltenen Ausnahmefällen. Das Gesetz sieht einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht vor. Im Regelfall besteht bei einer Kündigung deshalb kein Anspruch auf eine Abfindung.
Dennoch zahlen Arbeitgeber in vielen Fällen nach Ausspruch einer Kündigung eine Abfindung, ohne dazu verpflichtet zu sein . Woran liegt das?
Nur selten wird der ... weiter lesen
Beim Autozulieferer Progress-Werk Oberkirchen (PWO) plant den Abbau von Arbeitsplätzen .
PWO fertigt Metallteile für die Autoindustrie, beispielsweise den Träger für die Instrumententafel in den Fahrzeugen oder das Gerippe, das sich unter den Sitzpolstern verbirgt.
PWO hat mitgeteilt, dass man 150 bis 200 der derzeit 1450 Arbeitsplätze (davon 200 Zeitarbeiter) am Stammsitz Oberkirch-Stadelhofen streichen will.
Insgesamt hat PWO rund 3000 Beschäftigte.
Der geplante Abbau entspricht etwa fünf Prozent der Belegschaft.
PWO gibt an, dass man dort die Personalkosten bezogen auf die erwarteten die Umsätze in den nächsten Jahren reduzieren müsse.
Der ... weiter lesen
Der Kläger wurde ab dem 1. Juni 1999 bei der Beklagten als Flugzeugführer beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag vom 10. März 1999 erfolgte die Einstellung unter der Bedingung, dass er eine Musterberechtigung für einen bestimmten Flugzeugtyp erwirbt. Die Beklagte erklärte sich bereit, die dem Kläger durch den Besuch einer externen Flugschule entstehenden, darlehensfinanzierten Ausbildungskosten in Höhe von 34.000 DM einschließlich der Zinsen zu erstatten. Die Rückzahlung war auf drei Jahre verteilt, wobei jeweils nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres ein Drittel der Ausbildungskosten fällig sein sollte. Nachdem der Kläger das Arbeitsverhältnis zum 30. November 2000 gekündigt hatte, verlangte er die Erstattung des Restbetrags der von ihm ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze von 63 Jahren bei vorgezogener Altersrente
Der am 28. Juni 1937 geborene Kläger war bei der Beklagten seit 1965 beschäftigt. Am 29. Juni 1998 vereinbarten die Parteien die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2000. Die Vereinbarung enthielt den Hinweis, daß der Kläger ab diesem Zeitpunkt wegen Vollendung des 63. Lebensjahrs Altersrente beziehen werde. Mit seiner im Januar 2000 erhobenen Klage machte der Kläger geltend, sein Arbeitsverhältnis ende nicht mit der Vollendung seines 63. Lebensjahrs, sondern bestehe gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 SGB VI (jetzt: § 41 Satz 2 SBG VI) bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahrs und damit bis Juni 2002 fort.
Wie bereits in den Vorinstanzen hatte ... weiter lesen
• Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist.
• Dann ist jede Kündigung unwirksam (Ausnahme: behördliche Genehmigung). Dies gilt auch in kleinen Betrieben. Anders als allgemein angenommen, gilt der Kündigungsschutz auch während der Probezeit. Nur wenn das Arbeitsverhältnis zur Probe befristet wurde, endet es automatisch nach Ablauf der Probezeit. Hier ist eine Kündigung nicht erforderlich, so dass die Kündigung auch nicht unwirksam sein kann.
• Tipp: Wenn man eine Kündigung befürchtet, kann man ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, wundern sich häufig darüber, dass die Kündigung keine Begründung enthält.
Begründung der Kündigung im Kündigungsschreiben in der Regel nicht notwendig
Für die Wirksamkeit der Kündigung ist aber nicht entscheidend, dass die Kündigung begründet wird, sondern dass der Arbeitgeber im späteren Kündigungsschutzprozess gesetzlich anerkannte Kündigungsgründe ins Feld führen kann. Dies können betriebsbedingte Kündigungsgründe (zum Beispiel Stilllegung des Betriebes), ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 11.12.2020 zum Aktenzeichen 10 Sa 551/20 entschieden, dass das Fernbleiben von der Arbeit wegen Arbeitsunfähigkeit keine Rechtsausübung im Sinne des § 612 a BGB darstellt.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der außerhalb der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ausgesprochenen arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung vom 03.12.2019 und den hiervon abhängigen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis 31.03.2020 sowie entsprechender weitergehender Zahlungsansprüche.
Der Kläger war als Feinmechaniker im Betrieb des Beklagten tätig. Im Betrieb des Beklagten waren lediglich einschließlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main haben vier Mitarbeiter in erster Instanz mit ihren Kündigungsschutzklagen gewonnen. Die Deutsche Bank AG hatte gekündigt, weil die Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem sogenannten Libor/Euribor Skandal angeblich gegen ihre Arbeitspflichten verstoßen hätten. Die Kündigung erfolgt fristlos, hilfsweise ordentlich. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hielt alle für unwirksam und verurteilte die deutsche Bank zur Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter und zur Nachzahlung der Gehälter.
Aufgabe der gekündigten Mitarbeiter sei es gewesen, ... weiter lesen
Haftungsausschluß gemäß § 106 Abs. 3 SGB VII bei gemeinsamer Betriebsstätte
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte an den Kläger Schadensersatz wegen einer fahrlässigen Körperverletzung leisten muß.
Der Beklagte ist Arbeitnehmer der Streithelferin, der R. GmbH & Co KG, einer Spedition; der Kläger war Arbeitnehmer der B. GmbH. Am 20. Mai 1998 erwartete die B. GmbH einen Maschinentransport, der von der Streithelferin als Spediteurin durchgeführt wurde. Dabei sollte eine Druckmaschine auf dem Betriebsgelände der Streithelferin ab- und umgeladen werden. Der Kläger begab sich im Auftrag seiner Arbeitgeberin dorthin, um in deren Interesse die Entladung zu überwachen und zu koordinieren. Der Beklagte lud zu dieser Zeit ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert.
1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin
Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern.
Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder
• dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war
oder
• ... weiter lesen