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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Neues zu befristeten Arbeitsverträgen: auch eine Jahre zurückliegende Beschäftigung macht eine spätere befristete Einstellung ohne Sachgrund unzulässig
Neue strenge Voraussetzungen zur unschädlichen „Vorbeschäftigung“
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine befristete Einstellung ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig, es sei denn, mit demselben Arbeitgeber hat bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bis vor Kurzem – entgegen dem eigentlich eindeutigen Wortlaut – so ausgelegt, dass nur in den letzten 3 Jahren kein Arbeitsverhältnis bestanden ... weiter lesen
Die Neufassung des § 309 Nr. 13 BGB, der auch im Rahmen der AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge gilt, wirkt sich auf die Regelungen über Ausschlussklauseln aus. Ab dem 1. Oktober 2016 dürfen Arbeitsverträge maximal Textform vorschreiben. Üblicherweise enthalten Arbeitsverträge so genannte Ausschlussklauseln bei deren Nichtbeachtung die Ansprüche der Vertragsparteien vor Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können. Dabei ist regelmäßig Schriftform vereinbart.
Für die bis zum 30. September 2016 geschlossenen Verträge gilt das bisherige Recht. Danach war es möglich, einstufige oder zweistufige Ausschlussfristen zu vereinbaren, die ... weiter lesen
Aktuell liest man es in den Medien: Die Lokführer streiken. Diesmal sind die Privatbahnen, wie die ODEG oder die Märkische Regiobahn, betroffen. Welche Konsequenz hat dieser Streik für den Urlaub eines Arbeitnehmers? Was, wenn der Arbeitnehmer seinen lange geplanten Jahresurlaub wegen des Streik nicht antreten kann? Darf er deshalb wieder arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt neu nehmen?
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den mit dem Arbeitgeber abgesprochenen Urlaub in der vereinbarten Zeit zu nehmen. Schließlich muss der Arbeitgeber in der Lage sein, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter im Voraus einzuplanen und sich auf die Urlaubspläne zu ... weiter lesen
Die vorstehend geschilderte Problematik lässt uns folgende Maxime ergreifen:
- Die Arbeitsverträge werden übersichtlich gestaltet.
- Die Arbeitsverträge enthalten nur notwendige Regelungen.
- Die Arbeitsverträge enthalten nur wirksame Regelungen.
Die Klauseln, die wir verwenden, sind anhand der aktuellen Rechtsprechung überprüft worden und falls dies noch nicht passiert ist, werden die Regelungen so formuliert, dass sie einer späteren Überprüfung standhalten.
D. Instrumente von Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck für die Arbeitsvertragsgestaltung
1. Checklisten
Checklisten helfen dabei, zu prüfen, welcher Bedarf an Regelungen im Unternehmen ... weiter lesen
Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen - Betriebsübergang
Der Kläger ist am 1. Oktober 1988 von der K.-AG, die ihren Sitz in Stuttgart hat, angestellt worden und im Raum Bielefeld im Arbeitsbereich Gerätekundendienst eingesetzt. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, daß ergänzend "die Bestimmungen der Tarifverträge in der Metallindustrie von Nordwürttemberg-Nordbaden sowie die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung" für das Arbeitsverhältnis "gelten". Die K.-AG war und ist an die zuvor genannten Tarifverträge infolge Verbandszugehörigkeit gebunden. Der Kläger gehört keiner Gewerkschaft an. Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ging das Arbeitsverhältnis infolge Betriebsübergangs auf die ... weiter lesen
Mainz (jur). Ein Arbeitgeber darf im Rahmen von Kündigungen bei einer vorzunehmenden Sozialauswahl die Kindesunterhaltsverpflichtungen eines Beschäftigten wegen vermuteter Großelternzahlungen nicht unberücksichtigt lassen. Dies gelte umso mehr, wenn der Arbeitnehmer zuvor für seine minderjährigen Kinder Elternzeit in Anspruch genommen hat und damit seine Unterhaltspflichten auf der Hand liegen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 29. Januar 2015 (Az.: 5 Sa 390/14).
Im konkreten Fall hielten die Mainzer Richter die ordentliche Kündigung eines Montageschlossers wegen einer fehlerhaft durchgeführten ... weiter lesen
Manchmal überstürzen sich die Ereignisse. Es beginnt mit einem schnell einberufenen Meeting, es kann aber auch der Zuruf auf dem Flur sein. Wie immer auch kommuniziert, ist die Quintessenz die Gleiche: Wir würden uns gerne von Ihnen trennen. Dies kann der mehr oder weniger offen kommunizierte Trennungswunsch sein oder die Übergabe einer Kündigung. Am Ende stehen der Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlungen . Sie sind Führungskraft? Personalleiter/in, Senior Vice President…… Sie sind es gewohnt Entscheidungen über andere zu treffen und plötzlich wird eine Entscheidung über Sie getroffen.
Meist ist diese Mitteilung sehr überraschend. Die Ereignisse im Kopf ... weiter lesen
Ein Interview mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Du hattest schon an verschiedener Stelle in Videos und Beiträgen dazu Auskunft gegeben, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung im Zusammenhang mit einer Straftat des Arbeitnehmers in Betracht kommt. Nun hat ein Zuschauer auf YouTube nochmal explizit nachgefragt, wie es im Fall einer Straftat im privaten Bereich aussieht. Ist eine Kündigung auf dieser Grundlage zulässig?
Fachanwalt Bredereck: Kurz gesagt kann eine Kündigung auch wegen einer Straftat des Arbeitnehmers im privaten Bereich zulässig sein. Voraussetzung ... weiter lesen
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot im einseitig vorformulierten Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit
Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für längstens zwei Jahre bestimmte Wettbewerbshandlungen zu unterlassen, und ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB gelten, ist die Wettbewerbsabrede nicht wegen Fehlens einer Karenzentschädigung nichtig. In einem solchen Fall decken die Arbeitsvertragsparteien mit der Bezugnahme auf die §§ 74 ff. HGB auf Grund der Regelungsdichte dieser gesetzlichen Vorschriften alle wesentlichen Elemente einer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz
Zunächst einmal ist ein Arbeitnehmer nicht in besonderem Maße vor einer Kündigung geschützt, während er krank ist. Eine Kündigung des Arbeitgebers kann demnach unter den gleichen Voraussetzungen ergehen wie sonst.
Kein Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind, haben keinen Kündigungsschutz. Eine Kündigung des Arbeitgebers ist auch während der Krankheit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ... weiter lesen
Führen mehrere Unternehmen gemeinsam einen Betrieb mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern, hat der Betriebsrat bei einer Versetzung auch dann nach § 99 BetrVG mitzubestimmen, wenn die beteiligten Unternehmen je für sich weniger als zwanzig Arbeitnehmer beschäftigen. Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts zugunsten des Betriebsrats eines zahntechnischen Labors entschieden, das von zwei Unternehmen mit achtzehn bzw. vier Mitarbeitern betrieben wird. Zwar stellt § 99 Abs. 1 BetrVG in der Fassung des Reformgesetzes von 2001, anders als zuvor, dem Wortlaut nach nicht mehr auf die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb, sondern im Unternehmen ab. Dabei ist jedoch der Sonderfall eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 3. Mai 2022 zum Aktenzeichen 4 Sa 548/21 entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen kann.
Eine Kündigung ist iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und ... weiter lesen