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Streik um Firmentarifvertrag gegen verbandsangehörigen Arbeitgeber
Die Klägerin, eine GmbH, betreibt die Müllverwertungsanlage Bonn. Die beklagte Gewerkschaft ver.di ist Rechtsnachfolgerin der Gewerkschaft ÖTV. Als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) wendet die Klägerin die von diesem mit der ÖTV geschlossenen Tarifverträge an. Im November 1999 übertrug die Stadt Bonn 93,5 % ihrer Gesellschaftsanteile an der Klägerin auf die Stadtwerke Bonn GmbH. Aus diesem Anlaß forderte die ÖTV die Klägerin Anfang 2000 zu Tarifverhandlungen auf. Der von der ÖTV vorgelegte Tarifvertragsentwurf sah ua. den dauerhaften Ausschluß betriebsbedingter Beendigungskündigungen, die Übernahme dieses besonderen Kündigungsschutzes in die ... weiter lesen
• In Krisenzeiten sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter, freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. • Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen waren. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Erfurt (jur). Wollen Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin nach einer Fortbildung an sich binden, müssen sie eine Rückzahlungsklausel wasserdicht formulieren. So muss die Rückzahlung auf jeden Fall ausgeschlossen sein, wenn die Arbeitnehmerin unverschuldet dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag, 3. Mai 2022, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 9 AZR 260/21). Danach ist andernfalls die gesamte Rückzahlungsklausel unwirksam – auch dann, wenn der Fehler mit dem konkreten Sachverhalt gar nichts zu tun hat.
Damit gab das BAG einer Altenpflegerin recht, die früher in einer ... weiter lesen
Unfall mit dem Dienstwagen – wer haftet?
Für Schäden, die anlässlich einer betrieblich veranlassten Nutzung eines Dienstfahrzeuges durch den Arbeitnehmer entstanden sind, gelten die allgemeinen Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung. In der Regel muss sich der Arbeitnehmer gar nicht oder nur mit einer bestimmten Quote am Schaden beteiligen.
Eine Haftung des Arbeitnehmers scheidet aus aus, wenn das Fahrzeug ohne sein Verschulden beschädigt wird oder aber die Beschädigung auf leichte oder leichteste Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Fälle leichter oder leichteste Fahrlässigkeit liegen zum Beispiel dann vor, wenn die Sorgfaltspflichtverletzung gering und ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Das Bundesverwaltungsgericht hat in der letzten Woche zur Hessischen Bedarfsgewerbeverordnung entschieden. Daraufhin ging die Diskussion los, wie heilig der Sonntag ist. Wollen wir erklären, warum dieses Urteil für doch so viel Aufsehen sorgt?
Fachanwalt Dineiger: Eigentlich hat das Bundesverwaltungsgericht eine sehr wichtige Entscheidung mit arbeitsrechtlichem Bezug getroffen. Der Ansatzpunkt der Entscheidung ist § 9 Arbeitszeitgesetz. Dieser bestimmt, dass Sonn- und Feiertage arbeitsfrei zu bleiben haben. Das ist eine Grundsatznorm. Das ... weiter lesen
Namensschilder für Fahrpersonal
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. Für ihr Fahrpersonal regelt eine Betriebsvereinbarung das Tragen von Dienstkleidung. Darüber hinaus beabsichtigt die Arbeitgeberin Namensschilder einzuführen, die von den Fahrern auf der Dienstkleidung getragen werden sollen. Das hat der Betriebsrat für mitbestimmungspflichtig gehalten. Seinem Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Namensschildern für das Fahrpersonal haben die Vorinstanzen entsprochen.
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Einführung des Namensschildes betrifft hier die nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ... weiter lesen
Arbeitnehmerhaftung - Dienstliche Nutzung des privaten Pkw durch Arbeitnehmer
Seit der Entscheidung des BAG vom 27.09.1994, GS 1/89 (A) unter Aufgabe der Erfordernisses der sog. gefahrgeneigten Arbeit haftet der Arbeitgeber allgemein nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.
„Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind.“
Nach ständiger Rechtsprechung muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch einen am Fahrzeug des Arbeitnehmers entstandene Unfallschäden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) betonte das BAG, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben. Dies ist insbesondere in Fällen von Wichtigkeit, in denen der Arbeitnehmer von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt. Eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Anspruch auf Elternzeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Der Anspruch Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Um die Elternzeit zu beanspruchen, muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit ein entsprechender schriftlicher Antrag gestellt werden. Bis zu drei Jahre Elternzeit kann man pro Kind nehmen. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf es dafür nicht. ... weiter lesen
Vielen dürfte bekannt sein, dass im Fall eines Betriebsübergangs die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber aufgrund gesetzlicher Vorschriften übergehen. Gleiches gilt, wenn lediglich Betriebsteile übergehen. Es kommt aber auch darauf an, dass der neue Betrieb mit den alten identisch ist. Veränderungen in der Organisation können dazu führen, dass die Arbeitnehmer des Altbetriebes nicht automatisch Arbeitnehmer des neuen Inhabers werden. Einen solchen Fall hatte das BAG am 17.12.2009, AZ 8 AZR 1019/08 zu entscheiden, in dem eine Arbeitnehmerin bei einer Betriebskantine als Hilfskraft angestellt war. Dort wurden täglich die Speisen frisch gekocht. Nach Kündigung des ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
Viele Kündigungen leiden unter erheblichen Fehlern. Sie scheitern daran, dass die Formalien oder die Hürden des Kündigungsschutzgesetzes oder anderer Arbeitnehmerschutzgesetze nicht beachtet wurden. Für die arbeitnehmer- und arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsvertrags gelten die folgenden Regeln.
Form / Zugang der Kündigung
Die Kündigung des Arbeitsvertrages bedarf gem. §§ 623, 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Schriftform. Das bedeutet, dass die Kündigung vom Aussteller eigenhändig unterschrieben worden sein muss. Mündlich ausgesprochene Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail, SMS, Fax, etc. sind wegen des Formmangels nichtig. Das ... weiter lesen