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Ausländische Bauunternehmen werden häufig auf Großbaustellen als Nachunternehmer für deutsche Generalunternehmen tätig. Für diese Zwecke werden zwischen den ausländischen Bauunternehmen und den in ihrem Land ansässigen Arbeitnehmern Arbeitsverträge geschlossen, nach denen die Arbeitnehmer in Deutschland für einen befristeten Zeitraum eingesetzt werden. Nach § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) finden auf diese Arbeitsverhältnisse die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags des Baugewerbes Anwendung. Der tarifliche Mindestlohn und die Überstundensätze können dabei in verschiedenen allgemeinverbindlichen Tarifverträgen enthalten sein. § 1 Abs. 1 AEntG ist ... weiter lesen
Vertragliches Wettbewerbsverbot 1. arbeitsvertragliche Nebenpflicht Aus dem allgemeinen Rechtsgedanken gegenseitiger Rücksichtnahmepflicht ist es dem Arbeitnehmer bereits ohne vertragliche Abrede untersagt, dem Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis Wettbewerb zu machen. Dazu gehören auch so genannte Nebentätigkeiten , die zwar nicht genehmigt werden müssen (es sei denn, im öffentlichen Dienst), aber anzeigepflichtig sind, wenn Interessen des Arbeitgebers berührt sein können. Ein generelles Verbot, Nebentätigkeiten auszuüben, ist unwirksam. Der Arbeitgeber kann sich schützen, indem er die Nebentätigkeit von seiner Zustimmung abhängig ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon belastet und zeichnen sich ggf. auch bereits handfeste Rechtsstreitigkeiten ab, besteht auf beiden Seiten oftmals ein Interesse daran, Informationen über den jeweils anderen zu sammeln, die später nützlich sein könnten. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer Gespräche mit ihrem Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber heimlich aufzeichnen. Dieses Vorgehen ist aber, abgesehen von einer möglichen strafrechtlichen Problematik, für den Bestand des ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 24.09.2019 zum Aktenzeichen 22 Ta 58/18 in einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Bundesland einem Rechtsstreit beitreten kann, in dem es um die mögliche Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes geht und ein föderaler Haftungsanspruch der beklagten Kommune gegen das Bundesland in Betracht kommt. Das Arbeitsgericht Freiburg hat mit Zwischenurteil vom 11.04.2018 zum Aktenzeichen 1 Ca 37/17 den Beitritt des Landes Baden-Württemberg als Streithelfer des Beklagten zugelassen. In der Hauptsache streiten die ... weiter lesen
Saisonarbeitskräfte (Erntehelfer, Kellner in Ausflugslokalen, Eisverkäufer) – Wie können der¬artige Arbeitsverhältnisse befristet werden? Haben Saisonarbeitskräfte im Folgejahr einen Anspruch auf Wiedereinstellung? 1. Wie kann der Arbeitsvertrag mit einer Saisonkraft wirksam befristet werden? Grund¬sätzlich kommen eine kalendermäßige Befristung (Zeitbefristung) oder eine Zweckbe¬fristung oder aber eine sogenannte Doppelbefristung (kombiniert aus Zeit und Zweck) in Betracht. 2. Bei der nachfolgend vorgeschlagenen Klausel handelt es sich um eine Doppelbefristung. Diese Befristungsart ist insbesondere dann sinnvoll, wenn nicht genau klar ist, an welchem Tag der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers: Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden. Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant: Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 09.09.2020 zum Aktenzeichen 4 AZR 195/20 entschieden, dass die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum TV-L (TV-L EntgeltO) erfüllt, da ihre Tätigkeiten lediglich einen Arbeitsvorgang darstellen, innerhalb dessen sie in rechtserheblichem Ausmaß schwierige Tätigkeiten erbringt. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 30/2020 vom 09.09.2020 ergibt sich: Die Klägerin ist ausgebildete Justizfachangestellte. Ihr ist die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit im Sachgebiet Verkehrsstrafsachen an einem Amtsgericht übertragen ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt Datenverarbeitung. Nach dem Tarifvertrag beträgt die Wochenarbeitszeit - zumindest im Jahresdurchschnitt - 37,5 Stunden. Seit einiger Zeit schließt die Arbeitgeberin mit Arbeitnehmern sog. AT-Verträge ab, in denen es heißt, die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit richte sich nach dem Tarifvertrag, die Arbeitnehmer verpflichteten sich, im Bedarfsfall Überstunden zu leisten, eine maschinelle Zeiterfassung finde nicht statt. Der Betriebsrat hat von der Arbeitgeberin bezüglich der "AT-Mitarbeiter" eine monatlich zu erteilende Auskunft über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Über- und Unterschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und außerdem die Vorlage der Aufzeichnungen ... weiter lesen
Frankfurt (jur). Auch in wirtschaftlicher Not dürfen Arbeitgeber nicht einfach nach einem Notlagentarif bezahlen, der noch gar nicht ausgehandelt ist. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in mehreren am Montag, 31. August 2015, bekanntgegebenen Urteilen vom 28. August 2015 entschieden (Az.: 3 Sa 295/14 und weitere). Es sprach damit mehreren Mitarbeitern des Frankfurter Behindertenverbandes CeBeeF eine Entlohnung nach dem regulären Haustarif zu. Der „Club Behinderter und ihrer Freunde e.V.“ (Ce-Be-eF - CeBeeF) tritt in Frankfurt am Main als Interessenvertretung für behinderte Menschen auf und bietet gleichzeitig verschiedene Dienstleistungen an, etwa Pflege, Fahrdienste ... weiter lesen
Leipzig (jur). Arbeitnehmern einer Kommune darf ein Sitz im jeweiligen Parlament nur dann vorenthalten werden, wenn sie inhaltlichen Einfluss auf die Verwaltung nehmen können. Das hat am 14. Juni 2017 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 10 C 2.16). Es erlaubte damit einem Pförtner den Einzug in einen Kreistag. Der Mann ist seit 1977 beim Ortenaukreises in Baden-Württemberg beschäftigt, zuletzt als Pförtner einer Kreiseigenen Klinik. 2009 und dann nochmals 2014 wurde er für „Die Linke“ als Nachrücker für den Kreistag gewählt. Als 2012 ein Abgeordneter starb, sollte er seinen Platz im Kreistag einnehmen. Die Kreisverwaltung lehnte dies ab. Zur ... weiter lesen
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wir hatten bereits in einem Artikel geklärt, welche Informationen der Arbeitgeber in einer Personalakte über den Arbeitnehmer sammeln darf. Wer darf denn nun welche Unterlagen aus der Personalakte einsehen? Fachanwalt Bredereck: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Inhalt der Personalakte vollständig einsehen. Der Arbeitnehmer muss sich ja ein umfassendes Bild davon machen können, was der Arbeitgeber nun über ihn gespeichert hat. Auf der anderen Seite muss natürlich auch der Arbeitgeber Zugriff auf die ... weiter lesen
Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Druckindustrie. Im Mai 2000 kam es in ihrem Betrieb zu Streikmaßnahmen. Um den damit verbundenen Produktionsausfall möglichst gering zu halten, ordnete die Arbeitgeberin für nichtstreikende Arbeitnehmer Überstunden, Schichtverschiebungen und kurzfristige Versetzungen an. Der Betriebsrat hat beantragt festzustellen, daß die Arbeitgeberin verpflichtet ist, ihm während des Zeitraums von Arbeitskampfmaßnahmen im voraus unter Namensnennung mitzuteilen, welche Überstunden, Schichtverschiebungen, kurzfristige Versetzungen, Einstellungen und Beschäftigung von Mitarbeitern anderer Firmen sie beabsichtige. Die Arbeitgeberin hat in der Pflicht ... weiter lesen