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Hält sich der Arbeitgeber den Umfang der Beschäftigung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag offen kann dies zu einer Unwirksamkeit der gesamten Regelung führen. Der Arbeitgeber muss nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2011 (AZ: 9 AZR 236/10) auf dessen Verlangen hin den Arbeitnehmer vollbeschäftigen und zwar nach der im dortigen Fall im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehenen üblichen Arbeitszeit für Vollbeschäftigte.
Der Fall: Ein Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes beschäftigt den Kläger als Flugsicherungskraft am Flughafen Köln/Bonn. Der Formulararbeitsvertrag der Parteien sieht u.a. folgende Regelung vor: „Der Angestellte ist ... weiter lesen
Beitragspflichten ausländischer Arbeitgeber zur Urlaubskasse des Baugewerbes
Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben als gemeinsame Einrichtung die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) errichtet. Aufgabe der ULAK ist insbesondere, die Auszahlung der Urlaubsvergütung für die tariflich vereinbarten 30 Urlaubstage an die Arbeitnehmer zu sichern. Die hierfür erforderlichen Mittel haben die im Geltungsbereich des Bau - Rahmentarifvertrags tätigen Arbeitgeber des Baugewerbes durch Beiträge aufzubringen. Der Neunte Senat hatte in mehreren Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, ob Arbeitgeber mit Sitz in Polen, Rumänien und Slowakei verpflichtet sind, Beiträge für die von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland ... weiter lesen
• Jeder Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Auf den Urlaub kann wirksam nicht verzichtet werden. • Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 20 Arbeitstage. • Ein Anspruch auf mehr Urlaub kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Tarifvertrag ergeben. Hier gilt grundsätzlich der für den Arbeitnehmer günstigste Urlaubsanspruch. • Der volle Urlaubsanspruch wird erstmals nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit ab Beginn des Arbeitsverhältnisses erworben. Scheidet der Arbeitnehmer nach dem 1.7. eines Jahres ... weiter lesen
In einer neueren Entscheidung des BAG (Urteil vom 16.01.2018, Az.: 7 AZR 312/16) geht es wieder um interessante Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Befristung von Arbeitsverträgen. In dem konkreten Fall um Fragen um die Befristung von Arbeitsverträgen eines Lizenzspielers der Fußballbundesliga.
Der Kläger war bei dem Verein, der verklagt worden, ist seit dem 01.07.2009 als Torwart in der ersten Bundesliga beschäftigt. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der vereinbarten Befristung. Verhandlungen über eine Aufhebungsvereinbarung scheiterten. Vereinbart wurde, dass ein bereits befristeter Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt in 2015 verlängert wird, wenn der Kläger ... weiter lesen
Die Klägerin war bei der Beklagten als Arzthelferin beschäftigt. Mitte Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. Februar 1998. Zugleich gewährte sie der Klägerin zehn Tage Urlaub und stellte sie im übrigen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich für Überstunden von der Arbeit frei. Hiergegen wandte sich die Klägerin nicht.
Am 21. Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos. Die hiergegen gerichtete Klage nahm die Klägerin zurück, nachdem die Beklagte erklärt hatte, sie leite aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte (mehr) her. Bereits vorher hatte sie der Klägerin Entgelt für Urlaub und für Überstunden bezahlt.
Die Klägerin hat das für nicht ... weiter lesen