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Unter dem Arzthaftungsrecht versteht der Jurist die zivilrechtliche Haftung des Arztes für eine fehlerhafte Behandlung- auch Behandlungsfehler, Kunstfehler oder "Ärztepfusch" im Volksmund genannt. Neben der Haftung des einzelnen Arztes, fällt unter das Arzthaftungsrecht begrifflich auch das Krankenhaushaftungsrecht, das Zahnarzthaftungsrecht, das Geburtsschadensrecht sowie das Medizinprodukterecht. Dr. Rauhaus Rechtsanwälte beraten und vertreten geschädigte Patienten bundesweit in allen genannten Gebieten des Arzthaftungsrechts und helfen bei der juristischen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie Schmerzensgeldansprüchen, angefangen beim außergerichtlichen Schriftwechsel mit dem Arzt/ ... weiter lesen
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten medizingeschädigte Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und helfen ihnen, ihre Schmerzensgeld- und ... weiter lesen
Nach jahrelangen Diskussionen hat sich der Gesetzgeber überraschend kurzfristig zu einer Regelung entschlossen, mit der die Bestimmungen über Patientenverfügung Gesetzesinhalt werden. Bislang bestand hierzu lediglich Einzelfallrechtsprechung, die zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führte. Teilweise wird mit der nunmehrigen Regelung die Rechtsprechung der Obergerichte umgesetzt. Im Kern beschränkt sich allerdings die gesetzliche Regelung im neuen § 1901 a BGB darauf, möglichst konkrete Festlegung in einer Patientenverfügung zu fordern. Da mündliche Erklärungen irrelevant sind, bedarf eine Patientenverfügung zum einen der Schriftlichkeit, entgegen einer starken ... weiter lesen
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Pro Jahr kommen viele Menschen durch ärztliche Behandlungsfehler körperlich, seelisch und finanziell zu Schaden. Die Schätzungen gehen von ca. 400.000 Kunstfehlern jährlich aus, die Dunkelziffer liegt noch viel höher. Oft ... weiter lesen
Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befunderhebung nur röntgt und eine Vitalitäts- und Perkussionsprüfung der schmerzenden Zähne versäumt. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 08.11.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg bestätigt. Die heute 64jährige Klägerin aus Wickede befand sich seit langen Jahren in der zahnärztlichen Behandlung des Beklagten aus Wickede. Anfang Dezember 2008 suchte sie den Beklagten mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich auf. Der Beklagte veranlasste eine Röntgenaufnahme. Weitere ... weiter lesen
Hamm (jur). Wenn während eines Krankenhausaufenthalts eine sogenannte MRSA-Infektion mit multiresistenten Keimen auftritt, muss im Streitfall der Patient nachweisen, dass hierfür das Krankenhaus verantwortlich ist. Selbst wenn zeitgleich vier weitere Patienten erkranken, kehrt sich die Beweislast nicht zulasten der Klinik um, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag, 15. Mai 2015, bekanntgegebenen entschied (Az.: 26 U 125/13). Die damals 46-jährige Klägerin aus Lippetal wurde Ende 2009 wegen eines Darmtumors in einem Krankenhaus in Soest operiert. An der Einstichstelle eines während der Operation eingesetzten Katheters entstand ein Abszess, der sich entzündete. Die Patientin wurde ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Ärzte müssen sicherstellen, dass ihre Patienten wichtige Informationen bekommen, etwa aus dem Arztbrief einer Klinik. Ein Verstoß kann als grober Behandlungsfehler gewertet werden und Schadenersatzansprüche des Patienten rechtfertigen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 24. August 2018 veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI ZR 285/17). Verzichtbar ist die Patienteninformation danach nur, wenn sicher ist, dass auch der weiterbehandelnde Facharzt oder der Patient selbst die Informationen erhalten hat. Im Streitfall war der Patient mit Schmerzen im linken Bein und Fuß zu seiner langjährigen Hausärztin gegangen. Sie verwies ihn an eine Fachpraxis. ... weiter lesen
Weist eine zahnprothetische Brücke so erhebliche Mängel auf, dass sie erneuert werden muss, muss der Zahnarzt dem Patienten eine Neuanfertigung anbieten. Unterlässt er dies, kann der Patient den Behandlungsvertrag fristlos kündigen, schuldet kein Zahnarzthonorar und kann seinerseits Schmerzensgeld beanspruchen. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 05.09.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld abgeändert. Der heute 72 Jahre alte, beklagte Patient aus Bielefeld ließ sich von 2006 bis Mai 2011 vom klagenden Zahnarzt aus Bielefeld zahnärztlich behandeln. Anfang des Jahres 2011 führte der Kläger eine zahnprothetische ... weiter lesen
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – es gibt viele Bezeichnungen. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Der Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte liegt seit Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts. Dabei umfasst das Spektrum neben dem Arzthaftungsrecht und Krankenhaushaftungsrecht auch das Zahnarzthaftungsrecht und das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht hat den Ausnahmecharakter eines Leistungsanspruchs der Versicherten abseits des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung betont. Dies setze eine „durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage“ voraus, heißt es in einem am Donnerstag, 11. Mai 2017, in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 452/17). Nach dem konkreten Fall liegt eine solche Notlage nicht vor, wenn auftretende Lebensgefahren jeweils durch eine Notfallmedikation beseitigt werden können. Die Klägerin leidet an einer Autoimmunerkrankung und einer entzündlichen Erkrankung der Haut. Als Folge kann es zu einem Anschwellen der Zunge kommen, wodurch ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Patienten mit Cluster-Kopfschmerzen können von der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin keine Schmerzbehandlung mit Medizinalcannabis verlangen. Einen entsprechenden Eilantrag wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 20. Juli 2018, veröffentlichten Beschluss zurück (Az.: 1 BvR 733/18). Es bestätige damit eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (LSG). Nach Angaben der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft treten die Clusterkopfschmerzen meist über viele Monate, täglich bis zu achtmal auf, bis dann wieder eine schmerzfreie Phase kommen kann. Die attackenartigen einseitigen Schmerzen können so stark sein, dass ... weiter lesen
Hamm (jur). Wegen einer Querschnittslähmung als Folge mehrerer Behandlungsfehler hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einer Patientin ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro zugesprochen. Diese für Deutschland recht hohe Summe sei wegen der „schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen“ gerechtfertigt, urteilte das OLG in einem am Donnerstag, 2. Februar 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 26 U 111/15). Danach kann ein schwerer Eingriff ohne gesicherte Diagnose schon für sich ein grober Behandlungsfehler sein. Die heute 57-jährige Patientin aus Oberhausen war von Beruf Krankenschwester. Seit Jahren litt sie unter Rückenschmerzen, vorwiegend im Bereich der Lendenwirbelsäule. Ende 2008 ... weiter lesen