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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Gegenstand zahlreicher neuer Urteile des BGH waren in letzter Zeit Fragen der Wirksamkeit von Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen. Dabei hat der BGH in vielen Fällen die Unwirksamkeit solcher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen gerügt. Mit seinem jüngsten Urteil (Az.: IV ZR 202/10) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt und eine klare Stellung hinsichtlich der Abrechnungsmethoden von Lebensversicherern eingenommen. Durch das Urteil des BGH sollen die Rechte der Versicherungsnehmer bei ... weiter lesen
"Wie weit geht die Auskunftspflicht des Rentenversicherers?" LG München I , Urteil vom 25.08.2004, Az.: 26 O 1034/04 (-Urteil ist nicht rechtskräftig-) Ein Hamburger Kapitän bezieht Rente aus einem Versicherungsvertrag, den der frühere Arbeitgeber, eine Reederei, 1999 für ihn abgeschlossen hatte. Die Rente setzt sich zusammen aus einer garantierten Grundrente von rund 3.000,- € und einer sog. fallenden Gewinnrente. Diese nicht garantierte Rente ist abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherungsunterneh-mens. Sie betrug zu Beginn der Rentenzahlungen am 01.01.2002 rund 2.000,- €. Ab Januar 2003 verringerte sie sich jedoch um fast 800,- € auf rund 1.200,- €. Die beklagte Versicherung erklärte ... weiter lesen
Mit Urteil vom 24.10.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, dass eine Versicherung auch leisten muss, wenn der Versicherungsgrund erst nach Fristablauf festgestellt wird, der Versicherte aber darauf vertrauen durfte, die Versicherung werde die Feststellung rechtzeitig einleiten (AZ.: 9 U 3/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Vorliegend ging es um die schriftliche Feststellung der Invalidität, welche vom Arzt erst nach Ablauf der vorgesehenen Frist von 15 Monaten festgestellt wurde. Das OLG meint, der Versicherungsnehmer durfte hier darauf vertrauen, dass die Versicherung die rechtzeitige ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 06.07.2011, Az. IV ZR 217/09) habe der Kläger seit Jahrzehnten an einer Hornhauterkrankung am linken Auge gelitten. Dies sei der Versicherung bekannt gewesen und zwischen den Parteien sei eine vorformulierte Zusatzklausel wie folgt vereinbart worden: „Es gilt als vereinbart, dass die unten bezeichnete Gesundheitsbeeinträchtigung und alle Leiden einschließlich eventueller Operationsfolgen, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, eine Leistung aus der ... weiter lesen
Das OLG München hat mit Urteil vom 22. September 2011 (Az. 29 U 589/11) über die Unwirksamkeit von Kapitalanlageklauseln in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) entschieden. In dem Fall verwandte der Rechtsschutzversicherer eine Klausel nach welcher kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung bezüglich der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Aktien, Anleihen) sowie bei Beteiligungen an Kapitalanlagemodellen, auf die die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Immobilienfonds), gewährt wird. Das OLG trennte die Klausel in zwei eigenständige Teile, bezüglich der Effekten und der Kapitalanlagemodelle. Dem Gericht zufolge, seien beide Klauseln ... weiter lesen
Mit Urteil vom 30.01.2014 nahm das Landgericht (LG) Dessau-Roßlau Stellung zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung im Rahmen von Versicherungsverträgen (AZ.: 1 S 162/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Nach Auffassung des LG genügt es den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung, wenn in derselben auf weitergehende Informationen zum Widerruf in den „Allgemeine(n) Informationen“ hingewiesen wird, sofern sowohl die Widerrufsbelehrung als auch die Allgemeinen Informationen mit dem Versicherungsschein verbunden sind. Weiter sei Voraussetzung, dass die Widerrufsbelehrung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 11.05.2011, Az. IV ZR 148/09) habe die Versicherungsnehmerin eine seit Kindheitstagen bestehende behandlungsbedürftige Neurodermitis angegeben, nicht jedoch eine vor Vertragsabschluss durchgeführte Asthmabehandlung. Dies habe die Versicherungsnehmerin nicht angegeben, da sie eine Verbindung zwischen der Neurodermitis und dem allergischen Asthma gesehen habe. Der Versicherer habe darin einen Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gesehen. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, ... weiter lesen
Kommt es zu einem Unfall, hofft der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung auf schnelle finanzielle Unterstützung durch seinen Unfallversicherer. Dies gilt insbesondere, wenn der Unfallversicherer sogar schon ein Anerkenntnis seiner Leistungspflicht abgegeben hat. Der Versicherungsnehmer muss sich wundern, wenn der Unfallversicherer danach weiterhin nicht zahlt, sondern noch ein weiteres Attest anfordert und meint, die Versicherungsleistung könne mangels Fälligkeit noch immer nicht verlangt werden. Dieser unrichtigen Auffassung ist das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 16. Januar 2012 deutlich entgegengetreten: Die Invaliditätsleistung sei bei einem Anerkenntnis auch fällig, wenn noch ein Attest ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Versicherer verrechneten zum Beispiel im Falle einer Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Versicherten erhielten in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin beschlossen, dass das Ende des Vertrages nicht das Ende der Leistungspflicht aus dem Vertrag bedeute (BGH, Beschl. v. 23.05.2012, Az. IV ZR 224/10). In dem vom BGH zu entscheidenden Fall stritten die Parteien über das Ende der Rentenleistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Für die Beantwortung der Frage, wann die Leistungspflicht ende, seien die Vertragsbedingungen aus dem Jahr des Versicherungsabschlusses heranzuziehen und auszulegen. Weiter sei nicht davon ... weiter lesen
Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Wirksamkeit mehrerer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung entschieden. Ein Verbraucherverband hatte die Klausel zur Überprüfung nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) gestellt, zu denen auch Allgemeine Versicherungsbedingungen gehören. 1. Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel für unwirksam erklärt, mit der das beklagte Versicherungsunternehmen die Folgen einer Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer regelt. Auch enthält diese Klausel Regelungen für den Fall, daß der Versicherungsnehmer die Versicherung zwar aufrechterhalten, aber keine ... weiter lesen
Wirft der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Anzeigepflichtverletzung vor, so ist er innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsschluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 21 Abs. 3 S.1 VVG). Sie trägt dem Interesse des Versicherungsnehmers Rechnung, in einem angemessenen Zeitraum Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt Bestand hat. Eine Rückabwicklung bzw. rückwirkende Anpassung des Vertrags nach vielen Jahren kann zu unzumutbaren Belastungen des Versicherungsnehmers führen, denen keine hinreichenden schutzwürdigen Interessen des Versicherers gegenüberstehen. Problematisch ist oftmals, dass die 5-Jahresfrist nicht für ... weiter lesen