Steuerprüfung
Ein absolutes Negativ-Thema ist immer eine Steuerprüfung in Unternehmen, denn diese kostet viel Zeit und auch eine große Portion Nerven. Aber nicht nur Unternehmer müssen mit einer Steuerprüfung rechnen, sogar Privatpersonen können davon betroffen sein. Ein Zeichen für eine zu erwartende Steuerprüfung kann der Vermerk auf einem Steuerbescheid sein „Der Bescheid ist nach § 164 AO vorläufig.“ Dieser Vermerk deutet darauf hin, dass in den nächsten drei Jahren eventuell mit einer Steuerprüfung gerechnet werden muss. Der Staat behält sich damit die Möglichkeit vor, die Richtigkeit des Steuerbescheides noch einmal zu überprüfen.
Wird eine Steuerprüfung bei einem Unternehmen durchgeführt, dann findet diese in der Regel in den Unternehmensräumen statt. Zieht man einen Rechtsanwalt für Steuerprüfung zu Rate, dann kann die Steuerprüfung auch in dessen Räumlichkeiten durchgeführt werden. Auch die Räume des Steuerberaters kommen in Frage. Es ist von Vorteil, wenn ein Anwalt für Steuerrecht die Steuerprüfung in seinen Räumen durchführt, so kann vermieden werden, dass ggf. Mitarbeiter des betroffenen Steuerzahler-Unternehmens unachtsam Auskünfte geben, die sich nachteilig in der Steuerbemessung auswirken können. Auch werden nicht unnötig eigene Arbeitsräume blockiert.
Ein Rechtsanwalt zur Steuerprüfung ist selbstverständlich auch versiert in der Beantwortung von auftretenden Fragen im Zusammenhang mit der Steuerprüfung. Der Anwalt kann somit dazu beitragen, dass wertvolle Zeit nicht verstreicht, da er kompetent zu allen Fragestellungen Antworten geben kann. Trotz allem ist es aber auch wichtig, die Steuerunterlagen immer gut kategorisiert zusammenzulegen, damit nicht im Falle einer unangekündigten Steuerprüfung eine aufgeregte Suche nach Unterlagen beginnt und das Verfahren unnötig in die Länge gezogen wird.