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Kiel (jur). Wohnungseigentümer, die in einer vermieteten Wohnung eine neue Einbauküche einbauen, können nur die Kosten für Herd und Spüle sofort in voller Höhe steuerlich geltend machen. Andere Elektrogeräte sowie die Einbaumöbel sind dagegen über ihre Nutzungsdauer abzuschreiben, wie das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein in Kiel in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 28. Januar 2015 entschied (Az.: 2 K 101/13).
Zur Begründung erklärte das FG, nur Herd und Spüle ständen „in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude“. Sie würden „für die Nutzbarkeit des Gebäudes zu Wohnzwecken ... weiter lesen
Mit Urteil vom 24. Oktober 2012 (Az. 10 K 630/11 K) hat der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass die Abgabe von Krebsmedikamenten (sog. Zytostatika) durch ein Krankenhaus im Rahmen ambulanter Chemotherapien einen Zweckbetrieb darstellt und damit nicht der Körperschaftsteuer unterliegt.
Wie die stationäre Behandlung stelle auch die ambulante Chemotherapie eine einheitliche Krankenhausleistung dar. Die vom Senat zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 82/12 anhängig.
Zum selben Ergebnis war in einem vergleichbaren Fall bereits der 9. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 23. Februar 2012 (Az. 9 K 4639/10 K,G, Rev. BFH I R 31/12) gekommen. Dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Körperschaftssteuer ist von Körperschaften, juristischen Personen und Vermögensmassen zu entrichten. Sie stellt eine besondere Form der Einkommensteuer dar. Steuerpflichtig sind insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, sonstige Personen des privaten Rechts, sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen, usw. Das zu versteuernde Einkommen wird anhand der Steuerbilanz und zahlreiche Korrekturen, die sich jeweils aus den Steuergesetzen ergeben, ermittelt. Bei der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Dieser Unterschiedsbetrag kann negativ oder positiv ausfallen, dementsprechend muss sich der Anleger auf eine Gewinn- oder eben eine Verlustzuweisung einstellen. Egal wie das Ergebnis aussieht, der Unterschiedsbetrag muss durch den Anleger in jedem Fall versteuert werden. Der Unterschiedsbetrag bezeichnet dabei die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert, berechnet wird er gleichzeitig mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder ... weiter lesen
Münster (jur). Mitglieder der privaten Krankenversicherung können neben den Versicherungsbeiträgen nicht auch noch Krankheitskosten steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Das gilt auch, wenn auf eine Erstattung durch die Versicherung verzichtet wurde, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, heißt es in einem am Dienstag,17. Februar 2015, bekanntgegebenen Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster (Az.: 5 K 149/14).
Es wies damit eine privat versicherte Familie aus Westfalen ab. Sie hatte 2011 Krankheitskosten in Höhe von 241 Euro nicht bei ihrer Krankenversicherung eingereicht, um sich eine höhere Beitragsrückerstattung zu sichern.
Mit den Versicherungsbeiträgen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Bei globalen und internationalen Unternehmen ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass Mitarbeiter im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bei einer Tochtergesellschaft im Ausland tätig werden. Es stellt keine Seltenheit dar, dass der Erstwohnsitz im Heimatland beibehalten wird. Es stellt sich somit die Frage, inwieweit in diesen Fällen die Unterhaltung der ausländischen Wohnung, sowie die so anfallenden Reisekosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können. In seinem Urteil vom ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.5.2017 - V R 52/15
Aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Mai 2017 könnten sich enorme Auswirkungen auf die deutsche Vereinslandschaft entwickeln. Im konkreten Fall ging es um eine Freimaurerloge, die entsprechend ihrer Satzung keine Frauen aufnahm. Die Loge war als juristische Person des Zivilrechts organisiert und damit eine Körperschaft. Das Finanzamt hatte in Frage gestellt, ob die Freimaurerloge als gemeinnützig angesehen werden kann. Dies hat massive Folgen für die Besteuerung eines Vereins. Gemäß § 5 Abs. I Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der ... weiter lesen
München (jur). Auch wenn ein Geschäftswagen zu über 50 Prozent beruflich genutzt wird, können die Kosten des Autos zu 70 Prozent privat zu versteuern sein. Denn die sogenannte Ein-Prozent-Regelung wird nicht bei 50 Prozent gedeckelt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Montag, 20. August 2018, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X R 28/15). Einziger Ausweg aus dem Dilemma ist danach ein Fahrtenbuch.
Im Streitfall wollte ein Immobilienmakler aus Bayern allerdings kein Fahrtenbuch führen, nahm seinen BMW 530d aber dennoch in das Betriebsvermögen auf. Das Auto hatte er 2006 gebraucht gekauft; im Streitjahr 2009 war es fünf Jahre alt und abbezahlt. Daher fielen nur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblichen Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch ganz neu entfacht. Offenbar hat das Land Nordrhein-Westfalen entgegen des geplanten deutsch-schweizerischen Steuerabkommens erneut eine CD gekauft, auf welcher sich die Kontoverbindungen von etwa 1000 mutmaßlichen deutschen Steuerhinterziehern ... weiter lesen
Vermieter können eventuell die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Vorliegend vermietete ein Vermieter als Rentner drei Wohnungen, die sich auf seinem Anwesen befanden. Für die Verwaltung richtete er sich ein Arbeitszimmer in seiner Wohnung im Erdgeschoss ein. Als der Vermieter in seiner Steuererklärung bezüglich seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Werbungskosten für sein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 3.500 Euro geltend machte, erkannte das Finanzamt diese Ausgaben nicht im Steuerbescheid an. Dies wollte er sich nicht gefallen lassen und klagte vor dem Finanzgericht. Dabei berief sich der Vermieter darauf, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblich erneuten Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch wieder neu entfacht. Das Land NRW soll neben den Informationen über eine kleinere Schweizer Bank auch eine von den „Großen“ erwischt haben. Auf einer der beiden aktuellen Steuer-CDs sollen sich Angaben von UBS-Kunden befunden ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 C 1.18 entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann.
Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der ... weiter lesen