Sonderausgaben
Sonderausgaben fallen in den Bereich des Steuerrechts und sind den meisten Menschen sicherlich bekannt, wenn es um die jährlich fällige Einkommensteuererklärung geht. Das sagt wiederum auch schon aus, dass es ein Thema aus dem Steuerrecht ist, das sehr genau und detailliert betrachtet werden muss, um nicht in eine Steuerfalle zu tappen. Zu den Sonderausgaben gehören zum Beispiel die Vorsorgeaufwendungen.
Die Bezeichnung Vorsorgeaufwendungen sagt hierbei schon aus, dass es sich um Aufwendungen handelt, die der Altersvorsorge dienen, wobei dazu auch private Rentenversicherungen oder die Riester-Rente gehören. Daneben sind es die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Haftpflichtversicherungen und die Unfallversicherung. Andere Sonderausgaben sind Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Erstausbildungskosten, Schulgeld. Dabei müssen die gesamten Aufwendungen durch Belege dem Finanzamt nachgewiesen werden mit Ausnahme des für Singles anzurechnenden Pauschbetrages von 36 € oder für Paare 72 €.
Ein Rechtsanwalt für Sonderausgaben ist hier zurate zu ziehen, wenn sich aus dem Steuerrecht Fragen ergeben, die den Bereich Sonderausgaben betreffen. Wenn beispielsweise eine Steuererklärung angefertigt und dem Finanzamt übermittelt wurde und keine Anrechnung von Sonderausgaben durch das Finanzamt erfolgte, obwohl der Nachweis geführt wurde, dann ist oftmals ein Anwalt für Sonderausgaben die letzte Rettung. Der Rechtsanwalt für Sonderausgaben wird sich die Steuererklärung und Entscheidung des Finanzamtes genau ansehen und prüfen, ob ein Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid Aussicht auf Erfolg hat. Er hat die fachlichen und gesetzlichen Erfahrungen, um mit den oftmals schwierigen und harten Gegenspielern der Finanzbehörden streitige Angelegenheiten zu regeln. Der Anwalt wird auch gesetzliche Regelungen zur Abwehr von Steuerforderungen im Detail prüfen, um ggf. Ansprüche zu minimieren.